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Zulassungsvoraussetzungen DATG

Für das Fächerbündel I: 
Allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Gegenstände
•    die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule ODER
•    die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und eine gleichwertige einschlägige Ausbildung
 
Für das Fächerbündel II: 
Fachtheoretische Unterrichtsgegenstände
•    die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule ODER
•    die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und eine einschlägige Ausbildung ODER
•    die erfolgreiche Absolvierung eines facheinschlägigen Studiums an einer postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 240 ECTS-AP
 

Für das Fächerbündel III: 
•     Fachpraktische Unterrichtsgegenstände
•    die erfolgreiche Ablegung einer einschlägigen Meisterprüfung ODER
•    eine gleichwertige einschlägige Befähigung

 

Für alle Fächerbündel ist die Absolvierung einer facheinschlägigen Berufspraxis erforderlich (je nach Vorbildung zwei oder drei Jahre in Vollbeschäftigung). Der Nachweis der Reifeprüfung ist spätestens bis zum Erreichen von 120 ECTS-AP erforderlich.
 

FAQ - Duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe, SOB und EBE

Kann ich zum Studium zugelassen werden, obwohl ich keine Anstellung als Vertragslehrperson an einer berufsbildenden Schule habe?
Für die Zulassung zum Studium ist ein aufrechtes Dienstverhältnis als Vertragslehrperson an einer berufsbildenden Schule in Österreich im Umfang von mindestens 5 Wochenstunden erforderlich. Die Zulassung für Personen ohne Anstellung als Lehrer:in nicht möglich.


Wann kann mit dem Studium begonnen werden?
Das Studium wird im Wintersemester 2023/24 wieder angeboten. 


Können auch ausländische Studienabschlüsse als facheinschlägige Vorstudien angerechnet werden?
Ausländische Studienabschlüsse können, sofern die Gleichwertigkeit festgestellt wird, als facheinschlägige Vorstudien angerechnet werden. Eine offizielle Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer bzw. vergangener Diplomstudien ist hier möglich.


Können auch Studienleistungen angerechnet werden, die in einem Vorstudium erbracht wurden?
Auf Antrag der oder des Studierenden ist eine Anrechnung von Studienleistungen, die an postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden, bei entsprechender Gleichwertigkeit möglich. Der Antrag ist nach erfolgter Zulassung über PH-Online zu stellen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Studien- und Prüfungsabteilung.

 

Muss für die Zulassung ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt werden?
Die für die Zulassung erforderliche Eignung für ein Lehramtsstudium wird im Zuge der Anstellung vom Dienstgeber nach dienstrechtlichen Bestimmungen überprüft. Die Bestätigung des Dienstgebers (der Schulleitung) über die Eignung ist bei der Bewerbung um einen Studienplatz vorzulegen. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier.

 

Wie kann ich mich für das Studium anmelden?
Die Anmeldung zum Studium erfolgt über PH-Online. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter dem Punkt Bewerbungsverfahren.

 

Was sind Wahlpflichtmodule (WPM)?

Wahlpflichtmodule sind im Curriculum verankert.

Die Themenschwerpunkte für die Wahlpflichtveranstaltungen der in weiterer Folge angebotenen WPM werden von den Studierenden mittels Vorauswahl getroffen. Jene zwei mit den meisten Anmeldungen stehen folglich zur Disposition.

 

Achtung: In den verschiedenen Semestern sind unterschiedliche Schwerpunkte zu wählen, welche dann im folgenden Studienjahr (und teilweise auch darauf aufbauend im übernächsten Studienjahr) angeboten werden.
 

Wie trifft man nun eine Vorauswahl der Themenschwerpunkte für Wahlpflichtveranstaltungen des folglich angebotenen WPM?

•    Information diesbezüglich erfolgt im Dezember des laufenden Studienjahres per Mail 
•    Wahlmöglichkeit in PH-Online bis Ende Dezember des laufenden Studienjahres möglich 

Eine detaillierte Anleitung zur Anmeldung finden Sie hier.
 
Was sind Wahlmodule (WAM)?

Freie Wahlfächer im Ausmaß von 5 ECTS sind gänzlich frei aus dem Studienangebot der PHT oder Universität Innsbruck wählbar. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit den WPM.
 

 

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