Für das Fächerbündel I:
Allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Gegenstände
• die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule ODER
• die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und eine gleichwertige einschlägige Ausbildung
Für das Fächerbündel II:
Fachtheoretische Unterrichtsgegenstände
• die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule ODER
• die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und eine einschlägige Ausbildung ODER
• die erfolgreiche Absolvierung eines facheinschlägigen Studiums an einer postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 240 ECTS-AP
Für das Fächerbündel III:
• Fachpraktische Unterrichtsgegenstände
• die erfolgreiche Ablegung einer einschlägigen Meisterprüfung ODER
• eine gleichwertige einschlägige Befähigung
Für alle Fächerbündel ist die Absolvierung einer facheinschlägigen Berufspraxis erforderlich (je nach Vorbildung zwei oder drei Jahre in Vollbeschäftigung). Der Nachweis der Reifeprüfung ist spätestens bis zum Erreichen von 120 ECTS-AP erforderlich.