Alle neu in den Schuldienst eintretenden Lehrpersonen absolvieren unabhängig vom Beschäftigungsausmaß die Induktionsphase. Diese beginnt mit dem Dienstantritt und endet spätestens nach zwölf Monaten.
Voraussetzung für das Wirksamwerden des Dienstvertrags ist die Absolvierung von ein- bis zweiwöchigen Einführungslehrveranstaltungen an einer Pädagogischen Hochschule.
• Für Absolvent:innen eines Lehramtsstudiums sind 5 Tage vorgesehen (Präsenzwoche).
• Sondervertragslehrpersonen, Quereinsteiger:innen und Lehrpersonen ohne Lehramtsstudium absolvieren 10 Tage (Präsenzwoche & Online-Woche).
• Für Lehramtsstudierende entfällt die Absolvierungspflicht der Online-Woche.
Quelle: Handbuch zur Induktionsphase 2024/25, S. 10
Der Umfang der zu absolvierenden Einführungslehrveranstaltungen wird von der Bildungsdirektion festgelegt und den neu eintretenden Lehrpersonen im Rahmen der Jobzusage mitgeteilt.
Sollte die Teilnahme an den Einführungslehrveranstaltungen zum vorgesehenen Termin aus triftigen Gründen nicht möglich sein, so sind die Einführenden Lehrveranstaltungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.