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Anrechnung Freizeitpädagogik

Grundsätzlich können erbrachte Leistungen aus anderen Studien, Ausbildungskursen, Lehrgängen, … sowie einschlägige Praxiserfahrungen angerechnet werden.  Vorstudien und Vorkenntnisse müssen mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig sein und inhaltlich, qualitativ und quantitativ mit jenen Lehrveranstaltungen kompatibel sein, für die eine Anrechnung angestrebt wird. Die Anträge können nach erfolgreicher Zulassung innerhalb der Inskriptionsfrist für das jeweilige Semester unter Beilage der entsprechenden Nachweise eingereicht werden. 

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