20 ECTS-AP I 2 Semester | SKZ 711 074
60 ECTS-AP I 2+2 Semester | SKZ 730 296
90 ECTS-AP I 2+2+2 Semester | SKZ 730 297
Status:
geplanter Neustart im Wintersemester 25/26
Bewerbung:
Zeitraum: siehe https://ph-tirol.ac.at/hlg
Anleitung & Bewerbung
Direkt zu PH-Online
Status:
Haben Sie eine schriftliche Mitteilung von der Bildungsdirektion erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie eine Ausbildung (Fort- bzw. Weiterbildung) für die Anstellung als Sondervertragslehrperson absolvieren müssen und haben Sie ein aktives Dienstverhältnis als Sondervertragslehrperson? Dann können Sie bei uns eine entsprechende Ausbildung beginnen.
Sollten Sie noch keine Mitteilung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion. Dort erhalten Sie die Infos bezüglich Ihrer Ausbildungsverpflichtung.
Mit Herbst 2025 beginnen wir die Hochschullehrgänge über 20, 60 oder 90 ECTS-AP Gesamtworkload. Wählen Sie bei der online-Bewerbung den Lehrgang aus, den Sie laut Schreiben der Bildungsdirektion besuchen müssen.
Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppen:
Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt ein aktives Dienstverhältnis als Sondervertragslehrperson voraus.
Gemäß § 61 Abs. 1 Z 8 HG 2005 idgF erlischt die Zulassung zum Hochschullehrgang Sondervertragslehrperson, wenn u.a. der:die Studierende aus dem Dienstverhältnis als Sondervertragslehrperson aufgrund einer vorzeitigen Auflösung (Entlassung) oder einer Kündigung durch den Dienstgeber ausscheidet.
Qualifikationsprofil:
Der Hochschullehrgang für Sondervertragslehrpersonen ist als professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung konzipiert. Das Ziel ist, dass Sondervertragslehrpersonen grundlegende professionelle Kompetenzen für die Ausübung des Lehrer:innenberufs entwickeln.
Die Curricula orientierten sich am Konzept professioneller Kompetenz von Lehrpersonen für Lehramtsstudien und sind darauf ausgerichtet, Sondervertragslehrpersonen in den Lehrer:innenberuf in Ergänzung zu ihren Ausbildungen insbesondere in bildungswissenschaftlichen (Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren und Beurteilen, Evaluieren und Reflektieren) wie auch fachdidaktischen Anforderungsbereichen (Planung, Durchführung, Analyse sowie wissenschaftliche Begleitung und Entwicklung von Fachunterricht) nachträglich und berufsbegleitend zu qualifizieren sowie zur persönlichen Weiterentwicklung im Berufsfeld Schule beizutragen.
Dauer und Umfang des Hochschullehrgänge:
Die Studienstruktur und der Studienverlauf entsprechen der vom BMBWF vorgegebenen „Richtlinie für Sonderverträge“ vom 11. August 2023. Um das Studium berufsbegleitend zu ermöglichen, wird der Selbststudienanteil erhöht. Es werden digitale Lehr- und Lernformate (zB E-Learning oder Fernstudium) eingesetzt.
- Der Gesamtarbeitsaufwand für den Hochschullehrgang mit 20 ECTS umfasst 500 Stunden (20 ECTS-AP; 1 ECTS-AP = 25 Stunden). Die vorgesehene Studiendauer beträgt zwei Semester.
- Der Gesamtarbeitsaufwand für den Hochschullehrgang mit 60 ECTS umfasst 1500 Stunden (60 ECTS-AP; 1 ECTS-AP = 25 Stunden). Die vorgesehene Studiendauer beträgt vier Semester.
- Der Gesamtarbeitsaufwand für den Hochschullehrgang mit 90 ECTS umfasst 2250 Stunden (90 ECTS-AP; 1 ECTS-AP = 25 Stunden). Die vorgesehene Studiendauer beträgt sechs Semester.
Anerkennung:
Der Hochschullehrgang für Sondervertragslehrpersonen ist so konzipiert, dass er einerseits die geforderte Ausbildung im Umfang von 20 ECTS-AP für Sondervertragslehrpersonen mit einer Anstellung von höchsten 8 Wochenstunden erfüllt und ist andererseits vollständig anrechenbar für Sondervertragslehrpersonen, die laut Bescheid eine Ausbildung von 60 bzw. 90 ECTS-AP absolvieren müssen.
Abschluss und Zertifizierung:
Ein Hochschullehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Module positiv abgeschlossen wurden. Die Absolvent:innen erhalten ein Hochschullehrgangszeugnis.
Lehrgangsleitung:
HLG Sondervertragslehrperson
Franziska Streicher
Tel. +43 664 99464696
hlg-sovl@ph-tirol.ac.at
Visitenkarte
Andrea Walch
Tel. +43 512 59923 13771
hlg-sovl@ph-tirol.ac.at
Visitenkarte