Die Studiengebühren an der PHT beschränken sich auf den ÖH-Beitrag, in Höhe von derzeit ca. 20 Euro pro Semester. Dies gilt für ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte, die für ein Bachelor-, Master- oder Erweiterungsstudium zugelassen werden sowie für außerordentliche Studierende von Hochschullehrgängen (im Ausmaß von mehr als 30 ECTS).
Zahlungsfrist ÖH-Beitrag:
bis 31. März für das Sommersemester bzw.
bis 31. Oktober für das Wintersemester
Studierende, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, müssen zusätzlich den Studienbeitrag in der Höhe von ca. € 363,36 bezahlen.
Informationen zu,
- Studienbeitrag
- Beitragsfreiheit und Beitragspflicht betreffend Hochschullehrgänge
- Erlass und Erstattung des Studienbeitrages
finden Sie in der aktuellen Fassung des Hochschulgesetz 2005
Für den Erlass sowie die Rückerstattung des Studienbeitrages müssen neben den Nachweisen für die gesetzlichen Erlassgründe (z.B. überwiegende Betreuung des eigenen Kindes, Krankheit) auch bestimmte Fristen eingehalten werden:
Antrag auf Erlass des Studienbeitrages:
- bis 31. Oktober für das Wintersemester
- bis 31. März für das Sommersemester
Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags:
- bis 31. März für das Wintersemester bzw.
- bis 30. September für das Sommersemester
Für alle Fragen rund um Studienkosten können Sie sich gerne an unsere Studien- und Prüfungsabteilung wenden.
Den Link dazu mit allen Kontakten und Öffnungszeiten finden Sie hier:
https://ph-tirol.ac.at/studien-und-pruefungsabteilung