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Eidesstattliche Erklärung

Seitens des/der Verfassers*in ist eine  Erklärung an  Eides  statt  in schriftlicher  Form  abzugeben. 

Darin wird  versichert,  die  Arbeit  eigenständig  und  ohne  unerlaubte  fremde  Hilfe  sowie  unter Einhaltung der Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis verfasst zu haben.