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HLG Mentoring: Praxislehrperson (Pädagogisch-praktische Studien) und Mentor:in (Induktionsphase)

 

Status:

Neustart laut Plan (siehe untere Beschreibung in der Tabelle)

Bewerbung für Module im Sommersemester 2025 hier:

 Anleitung und Bewerbung

 

 

   Link zum aktuellen Flyer


Die ursprüngliche Ausbildung zur Praxislehrperson (15 ECTS) bzw. zur:zum Mentor:in (15 ECTS) wurde durch folgende Bausteinstruktur ersetzt:

 


Allgemeine Informationen
Die neue Mentoringausbildung besteht aus insgesamt sechs kleinen Hochschullehrgängen mit jeweils 5 ECTS. 
Für den Besuch der ersten fünf Hochschullehrgänge gibt es keine Voraussetzungsketten, sie können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Lediglich für den Besuch des letzten Hochschullehrganges (HLG 6: Mentor:in 3) gibt es die curriculare Voraussetzung, dass die vorausgehenden fünf Hochschullehrgänge (HLG 1-5) positiv absolviert sein müssen (siehe Grafik).

Die Orientierung an den semesterweisen Angeboten ermöglicht ein effizientes Studieren. Vor allem dann, wenn eine der zertifizierten Ausbildungen angestrebt wird (Praxislehrperson oder Mentor:in), ist die Einhaltung der empfohlenen Reihenfolge (HLG 1-3 bzw. HLG 1-6) empfehlenswert (siehe dazu Semesterübersicht). 


Umfang I empfohlene Dauer
Einzelne Bausteine:     5 ECTS-AP I 1 Semester (ohne Zertifizierung)
Praxislehrperson:       15 ECTS-AP I 2 Semester (Zertifizierung als Praxislehrperson)
Mentoring Gesamt:    30 ECTS-AP I 3 Semester (Zertifizierung als Mentor:in)


SKZ und Curricula
Praxislehrperson 1      (HLG 1):      SKZ 711 025
Praxislehrperson 2     (HLG 2):      SKZ 711 026
Praxislehrperson 3     (HLG 3):      SKZ 711 027
Mentor:in 1                (HLG 4):      SKZ 711 022
Mentor:in 2                (HLG 5):      SKZ 711 023
Mentor:in 3                (HLG 6):      SKZ 711 024


Status und Semesterübersicht
Jedes Semester werden 4 Bausteine angeboten (Mindesteilnehmer:innenzahl erforderlich): 

*Voraussetzung für HLG 6: Abschluss von HLG 1-5
 

 


Ziele
Gemeinsames Ziel der gesamten Ausbildung ist es, die pädagogischen, funktionsbezogenen, sozialen und personalen Kompetenzen von zukünftigen Praxislehrpersonen und Mentor:innen zu entwickeln und zu fördern. 


Qualifikationsprofil Praxislehrperson
Der Hochschullehrgang „Praxislehrperson 1: Professionsverständnis und Beratung“ befähigt zusammen mit den Hochschullehrgängen „Praxislehrperson 2: Unterricht beobachten“ und „Praxislehrperson 3: Unterricht entwickeln“ erfahrene Lehrpersonen zum professionellen Aufbau von förderlichen Beziehungen zu Studierenden im Rahmen der pädagogisch-praktischen Studien mit dem Ziel, diese durch einen strukturierten Mentoring-Prozess in ihrer professionellen Entwicklung der beruflichen, sozialen und persönlichen Dimension des Lehrberufs zu begleiten. Die Teilnehmer:innen des Hochschullehrgangs können nach erfolgreich absolviertem Studium aller drei oben angeführten Hochschullehrgänge die von ihnen als Praxislehrperson gesetzlich geforderte Tätigkeit professionell und im Sinne einer Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht ausführen. Sie verstehen den Mentoring-Prozess als gewinnbringend für Studierende der Lehrer:innenausbildung, sich selbst und das System Schule.


Qualifikationsprofil Mentor:in
Der Hochschullehrgang „Mentor:in 1: Professionsverständnis und Qualitätsmanagement an Schulen“ befähigt Praxislehrpersonen zusammen mit den Hochschullehrgängen „Mentor:in 2: Beratung und Praxis“ und „Mentor:in 3: Prozesskompetenz“ zum professionellen Aufbau von förderlichen Beziehungen zu Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase (VLIP) 1 mit dem Ziel, diese durch einen strukturierten Mentoring-Prozess in ihrer professionellen Entwicklung der beruflichen, sozialen und persönlichen Dimension des Lehrberufs zu begleiten.

Die Teilnehmer*innen des Hochschullehrgangs können nach erfolgreich absolviertem Studium aller drei oben angeführten Hochschullehrgänge die von ihnen als Mentor:in gesetzlich geforderte Tätigkeit professionell und im Sinne einer Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht ausführen. Sie verstehen den Mentoring-Prozess als gewinnbringend für Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase, sich selbst und das System Schule.



Zulassungsvoraussetzung:

  • aufrechtes Dienstverhältnis
  • mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung als Lehrperson
  • Empfehlungsschreiben der Schulleitung bzw. der vorgesetzten Dienstbehörde

        Vorlage für das Empfehlungsschreiben


Zertifkat, Abschluss

  • studienabschließendes Zeugnis für jeden einzelnen HLG
  • Zertifizierung zur Praxisllehrperson bei Absolvierung der HLG 1-3
  • Zertifizierung zur:zum Mentor:in bei Absolvierung der HLG 1-6

 

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