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FAQ - Facheinschlägige Studien ergänzende Studien

Kann ich zum Studium zugelassen werden, obwohl ich keine Anstellung als Vertragslehrperson an einer berufsbildenden Schule habe?

Für die Zulassung zum Studium ist ein aufrechtes Dienstverhältnis als Vertragslehrperson an einer berufsbildenden Schule in Österreich im Umfang von mindestens 5 Wochenstunden erforderlich. Die Zulassung für Personen ohne Anstellung als Lehrer:in ist nicht möglich.

 

Wann kann mit dem Studium begonnen werden?

Das Studium wird im Wintersemester 2023/24 wieder angeboten. 

 

Können auch ausländische Studienabschlüsse als facheinschlägige Vorstudien angerechnet werden?

Ausländische Studienabschlüsse können, sofern die Gleichwertigkeit festgestellt wird, als facheinschlägige Vorstudien angerechnet werden. Eine offizielle Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer bzw. vergangener Diplomstudien ist hier möglich.

 

Wie erfolgt die Anrechnung der 180 ECTS-AP für das facheinschlägige Vorstudium?

Die Anrechnung der Studienleistungen aus dem abgeschlossenen facheinschlägigen Vorstudium erfolgt im Rahmen der Zulassung zum Studium. Eine weitere Anrechnung von Studienleistungen aus diesem Studium kann nicht erfolgen.

 

Können für das facheinschlägige Vorstudium auch mehr als 180 ECTS-AP angerechnet werden?

Eine Anrechnung von mehr als 180 ECTDS-AP für das absolvierte facheinschlägige Vorstudium kann nicht erfolgen.

 

Können auch Studienleistungen angerechnet werden die in einem anderen Studium als dem facheinschlägigen Vorstudium erbracht wurden?

Auf Antrag der oder des Studierenden ist eine Anrechnung von Studienleistungen, die an postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden, bei entsprechender Gleichwertigkeit möglich. Der Antrag ist nach erfolgter Zulassung über PH-Online zu stellen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Studien- und Prüfungsabteilung.

 

Muss für die Zulassung ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt werden?
Die für die Zulassung erforderliche Eignung für ein Lehramtsstudium wird im Zuge der Anstellung vom Dienstgeber nach dienstrechtlichen Bestimmungen überprüft. Die Bestätigung des Dienstgebers (der Schulleitung) über die Eignung ist bei der Bewerbung um einen Studienplatz vorzulegen. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier.

 

Wie kann ich mich für das Studium anmelden?
Die Anmeldung zum Studium erfolgt über PH-Online. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter dem Punkt Bewerbungsverfahren.