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Anrechnung Lernhilfe

Grundsätzlich können erbrachte Leistungen aus anderen Studien, Ausbildungskursen, Lehrgängen, … sowie einschlägige Praxiserfahrungen angerechnet werden.  Vorstudien und Vorkenntnisse müssen mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig sein sowie inhaltlich, qualitativ und quantitativ mit jenen Lehrveranstaltungen kompatibel sein, für die eine Anrechnung angestrebt wird. Die Anträge können nach erfolgreicher Zulassung innerhalb der Inskriptionsfrist für das jeweilige Semester unter Beilage der entsprechenden Nachweise eingereicht werden. 

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Praktikum Lernhilfe

Die Pädagogische Praxis stellt ein zentrales Erfahrungsfeld der Ausbildung dar. Die Teilnehmer*innen des Hochschullehrgangs Lernhilfe sollen dadurch einen umfassenden Einblick in die Abläufe und Organisation ganztägiger Schulformen an allen Schultypen bzw. in allen Altersstufen im Pflichtschulbereich bekommen.  

Die Praxis im HLG Lernhilfe umfasst insgesamt 150 Stunden* Begleitung und Gestaltung des Lern- und Freizeitteils in Ganztägigen Schulformen, die jeweils zu gleichen Teilen auf die Praxisfelder Primarstufe, Sekundarstufe 1 und Sonderpädagogik aufgeteilt werden. 

 

*Praxiserfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den genannten Themen- und Altersbereichen, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, können als Praxisnachweis herangezogen werden. Ein Mindestmaß an Praxiserfahrung im schulischen Bereich muss dabei gewährleistet werden. 

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