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Fachbereich Soziales

Dauer: 8 Semester / 240 ECTS-AP
Akademischer Grad: Bachelor of Education (BEd)
Studienart: Berufsbegleitend
Unterrichtssprache: Deutsch
Voraussetzungen: Aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson, Erfüllungen der Zulassungsvoraussetzungen 

 

Für Detailinformationen steht Studienleiter Martin Lagger gerne zur Verfügung.


Fristen und Anmeldung via PHO

 

Berufsbild

Das Lehramtstudium im Fachbereich Soziales (SOB) bietet eine auf fundierte fachwissenschaftliche Grundlagen aufbauende, umfassende und praxisnahe Ausbildung für den Unterricht (je nach gewähltem Fächerbündel) in fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen an Berufsbildungsanstalten für Elementarpädagogik sowie Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (gem. § 38 Abs. 1 Z 3 HG 2005 idgF). 

 

Das angebotene Fächerbündel sowie das Berufsfeld sind im Curriculum ersichtlich.

 

Das Bachelorstudium (240 ECTS-AP) wird berufsbegleitend für im Dienst stehende Vertragslehrpersonen angeboten. Absolvent:innen des Bachelorstudiums SOB sind zu weiterführenden Masterstudien in der Sekundarstufe Berufsbildung berechtigt (60 ECTS-AP, optional). Mögliche Abschlüsse: Bachelor of Education (BEd), Master of Education (MEd). 

 

Die Ausbildung qualifiziert und berechtigt für den Unterricht an:

  • Schulen für Sozialberufe und Sozialbetreuungsberufe

Mit den im Bachelorstudium erworbenen Qualifikationen öffnen sich auch weitere Tätigkeitsmöglichkeiten im Bereich der Bildung, wie zum Beispiel in der Erwachsenenbildung. 

 

Lehrer:innen der Sekundarstufe Berufsbildung vermitteln die Inhalte des jeweiligen Berufsfeldes und erweitern durch ihr pädagogisches Handeln die Persönlichkeitsbildung ihrer Schüler:innen. Neben ihrer unterrichtlichen Tätigkeit organisieren Lehrer:innen an berufsbildenden Schulen Exkursionen und Projektarbeiten und stehen in Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie Verantwortlichen an Praxiseinrichtungen. Darüber hinaus sind sie zur Übernahme von Erziehungsmitverantwortung und zur Qualitätssicherung angehalten.
 

Informationen zum Studium

Die acht Semester dauernde akademische Lehramtsausbildung umfasst folgende Bereiche (Details sind im Curriculum ersichtlich):

  • Bildungswissenschaften (60 ECTS-AP)
  • Fachwissenschaften (120 ECTS-AP)
  • Berufsfeld- und Fachdidaktik (60 ECTS-AP)

Pädagogisch-praktische Studien (PPS) im Ausmaß von 40 ECTS-AP sind inkludiert.
Hinweis: 1 ECTS-AP (European Credit Transfer System Application Point) entspricht einem Arbeitsumfang von 25 Stunden. 

 

Das während des Studiums erworbene Wissen setzen Sie im eigenverantwortlichen Unterricht an Ihrem Schulstandort ein.

 

Das Studium wird mit dem akademischen Grad „Bachelor of Education“ (BEd) abgeschlossen. Durch den Abschluss des Studiums werden die Voraussetzungen zur Anstellung als Vertragslehrperson der Entlohnungsgruppe „Pädagogischer Dienst“ (PD) erfüllt.

 

Masterstudium:
Die Absolvent:innen erwerben mit dem Bachelor-Studienabschluss die Berechtigung zur Absolvierung eines Masterstudiums im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung.

Zulassungsvoraussetzungen

Da es sich um eine berufsbegleitende Ausbildung handelt, ist ein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson Voraussetzung für das Lehramtsstudium im Fachbereich Soziales.

 

Bewerbungen für Stellenausschreibungen richten Sie an die Abteilung Bildung des jeweiligen Bundeslandes. Dabei wird in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Tirol auch geklärt, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium erfüllen. 

 

Die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Fachbereich SOB für das Fächerbündel „fachtheoretische und fachpraktische Unterrichtsgegenstände“ sind:

  • die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule.
  • die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und eine einschlägige Ausbildung.

 

Es ist jedenfalls die Absolvierung einer facheinschlägigen Berufspraxis oder Lehrpraxis von mindestens zwei Jahren erforderlich. Der Nachweis der Reifeprüfung ist spätestens bis zum Ende des 4. Studiensemesters erforderlich.
 

Eignungsfeststellung

Bei bereits im Dienst stehenden Studienwerber:innen der Sekundarstufe Berufsbildung kann das Eignungsfeststellungsverfahren durch ein anlässlich der Begründung des Dienstverhältnisses nach dienstrechtlichen Bestimmungen durchgeführtes Eignungs- und Beratungsgespräch in Verbindung mit einer eigenverantwortlich durchgeführten Selbsterkundung ersetzt werden.

Nähere Informationen zur Selbsterkundung finden Sie unter https://www.cct-austria.at.

Im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz ist eine von der Schulleitung unterfertigte Bescheinigung über die Eignung für das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe Berufsbildung hochzuladen.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Studium ist ausschließlich online möglich. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Kann ich zum Studium zugelassen werden, obwohl ich keine Anstellung als Vertragslehrperson an einer berufsbildenden Schule habe?
Für die Zulassung zum Studium ist ein aufrechtes Dienstverhältnis als Vertragslehrperson an einer Schule für Sozialberufe und Sozialbetreuungsberufe in Österreich im Umfang von mindestens 5 Wochenstunden erforderlich. Die Zulassung für Personen ohne Anstellung als Lehrer:in ist nicht möglich.


Wann kann mit dem Studium begonnen werden?
Das Studium wird im Wintersemester 2023/24 wieder angeboten. 


Können auch ausländische Studienabschlüsse als facheinschlägige Vorstudien angerechnet werden?
Ausländische Studienabschlüsse können, sofern die Gleichwertigkeit festgestellt wird, als facheinschlägige Vorstudien angerechnet werden. Eine offizielle Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer bzw. vergangener Diplomstudien ist hier möglich.


Können auch Studienleistungen angerechnet werden, die in einem Vorstudium erbracht wurden?
Auf Antrag der oder des Studierenden ist eine Anrechnung von Studienleistungen, die an postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden, bei entsprechender Gleichwertigkeit möglich. Der Antrag ist nach erfolgter Zulassung über PH-Online zu stellen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Studien- und Prüfungsabteilung.

 

Muss für die Zulassung ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt werden?
Die für die Zulassung erforderliche Eignung für ein Lehramtsstudium wird im Zuge der Anstellung vom Dienstgeber nach dienstrechtlichen Bestimmungen überprüft. Die Bestätigung des Dienstgebers (der Schulleitung) über die Eignung ist bei der Bewerbung um einen Studienplatz vorzulegen. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier.

 

Wie kann ich mich für das Studium anmelden?
Die Anmeldung zum Studium erfolgt über PH-Online. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter dem Punkt Bewerbungsverfahren.