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Zulassungsvoraussetzungen EBE

Fächerbündel „fachtheoretische Unterrichtsgegenstände“
•    die erfolgreiche Absolvierung eines facheinschlägigen Studiums an einer postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 240 ECTS-AP. 


Fächerbündel „fachtheoretische und fachpraktische Unterrichtsgegenstände“
•    die erfolgreiche Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die dem Berufsfeld/Fachbereich entspricht. 


Für alle Fächerbündel ist die Absolvierung einer facheinschlägigen Berufspraxis oder Lehrpraxis von mindestens zwei Jahren erforderlich. Der Nachweis der Reifeprüfung ist bis spätestens Ende des 4. Studiensemesters zu erbringen. 

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