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ERASMUS Universitätscharta

Erasmus Universitätscharta (EUC) / Förderfähige Hochschulen


Obligatorische Bedingung für die Teilnahme einer Hochschule an Erasmus+ ist die erfolgreiche Beantragung der Erasmus Universitätscharta (EUC) bzw. einer Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) bei der Europäischen Kommission. Diese Charta berechtigt Hochschulen bei ihrer Nationalen Agentur Erasmus-Mittel zu beantragen.

Der Austausch von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal erfolgt auf Basis von Kooperationsvereinbarungen (bilateral agreements) zwischen den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen. Hierfür müssen beide Einrichtungen im Besitz einer gültigen Erasmus+ Universitätscharta der laufenden Programmperiode (2021-2027) sein.

Weitere Informationen sind auf den Seiten der Exekutivagentur der Europäischen Kommission verfügbar: