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Aufnahmeverfahren Hochschullehrgänge Freizeitpädagogik sowie Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe

Aufnahmeverfahren Hochschullehrgänge Freizeitpädagogik sowie Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Hochschullehrgang!

Das Aufnahmeverfahren 2024 ist abgeschlossen.
Die Termine für das Aufnahmeverfahren 2025 werden Ende Jänner 2025 hier veröffentlicht.

Das Aufnahmeverfahren für die Hochschullehrgänge Freizeitpädagogik und Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe besteht aus zwei Modulen.

 

  • Modul A: Anlegen eines Bewerbungskontos auf PH-Online und Online Self-Assessment (Selbsterkundungsverfahren) 
     
  • Modul C: Face-to-Face-Assessment

 

Kurzübersicht:


 


Allgemeine Informationen

Registrierungsfrist für das Aufnahmeverfahren 2024

Die Registrierungsfrist für das Aufnahmeverfahren 2024 auf dem Portal PH-Online erstreckt sich von: 


1. März 2024 00:00 Uhr bis 15. Mai 2024, 23:59 Uhr

 

In diesem Zeitraum müssen Sie Ihr Bewerbungskonto auf PH-Online angelegt und das Online-Self-Assessment durchgeführt haben.

Modul A: Anlegen eines Bewerbungskontos auf PH-Online und Self-Assessment

Legen Sie ein Bewerbungskonto auf dem Portal PH-Online an und wählen Sie Ihren gewünschten Hochschullehrgang aus.

Im Anschluss führen Sie bitte das Online-Self-Assessment durch. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Bewerbungskonto.

 

Hilfestellung zum Anlegen eines Bewerbungskontos finden Sie hier: Link 

Modul C: Face-to-Face Assessment

Termin: 

Sie werden zeitgerecht zu Ihrem Prüfungstermin eingeladen.

Inhalt:

Die Feststellung der Eignung erfolgt im Rahmen eines Face-to-Face Assessments, in dem persönliche und leistungsbezogene Kriterien überprüft werden. Dabei ist die Umsetzung einer praktischen Aufgabenstellung mündlich und schriftlich zu präsentieren.

Die Aufgabenstellungen fokussieren insbesondere die Bereiche (gem. § 3 Abs. 1 Z 1 HZV):

  • Studien- und Berufsmotivation
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • psychische Belastbarkeit
  • Selbstorganisationsfähigkeit sowie
  • Reflexionsfähigkeit und nehmen entsprechend Bezug auf die im jeweiligen Qualifikationsprofil normierten Kompetenzen.

Im Zentrum steht die Förderung von persönlichen Stärken sowie die Unterstützung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung der betreuten Kinder und Jugendlichen. 

Mit dem Face-to-Face Assessment ist das Aufnahmeverfahren abgeschlossen.

Rechtliches

Verordnung über das Aufnahmeverfahren und die Eignungsfeststellung vor der Zulassung für die Hochschullehrgängen Freizeitpädagogik sowie Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe (Link)

Kontakt
Studienleitung