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FAQ zur Schulpraxis für Studierende SP I

An welchen Schulen darf das Schulpraktikum I gemacht werden?

 

Wir kooperieren mit den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in Tirol und Vorarlberg.

Wann findet das Schulpraktikum I statt?

 

Das Schulpraktikum I findet im Zeitraum von Anfang Feber bis Ende März statt und muss außerhalb der Lehrveranstaltungszeit absolviert werden. Die Termine an der Praxisschule organisieren Sie zusammen mit der Praxislehrperson.

Wie erfolgt die Zuteilung des Praktikumsplatzes?

 

Die definitive Auswahl und Zuteilung eines Praktikumsplatzes erfolgt in Abstimmung mit der Bildungsdirektion, der Schuldirektion und im Fachbereich Ernährung mit den verantwortlichen Fachvorständ:innen.

Wann und wie erfolgt die Information über die Zuteilung des Praktikumsplatzes?

 

Für das Schulpraktikum I erfolgt die Information Mitte Dezember per Mail.

Wann und wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit der Praxislehrperson?

 

Nehmen Sie bitte innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Verständigung über die Zuteilung erhalten haben, mit der jeweiligen Praxislehrperson an der Schule Kontakt auf und besprechen Sie mit ihr die weitere Vorgehensweise.

 

An welchen Schulen kann das Schulpraktikum I absolviert werden?

 

Das Schulpraktikum I darf nicht an der eigenen Maturaschule und nicht an einer Schule, an der ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht, absolviert werden. Ebenso ist die Betreuung durch Personen, die ein Verwandtschaftsverhältnis zu den Studierenden haben, nicht zulässig.

Wie erfolgt die Anmeldung zum Schulpraktikum I?

 

Die Anmeldung erfolgt über PH-Online. Sie erhalten diesbezüglich zeitgerecht Informationen. 

Gibt es Zulassungsvoraussetzungen zum Schulpraktikum I?

 

Für das Schulpraktikum I gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.

Wir möchten Sie aber bereits jetzt darüber informieren, dass alle Lehrübungen aus dem 3./4./5. Semester für das Schulpraktikum II bis spätestens Ende März im 6. Semester und das Modul M 6-2 positiv beurteilt sein müssen.

Welche Leistungen müssen im Schulpraktikum I erbracht werden?

 

Das Schulpraktikum I dient vorwiegend der Berufserkundung und findet zwischen dem 1. und 2. Semester statt. Es soll den Studierenden helfen, Schule mit den Augen einer Lehrperson zu betrachten und erste Erfahrungen zu sammeln.
Das Praktikum muss außerhalb der Präsenz-Lehrveranstaltungszeit an der PHT absolviert und die Anforderungen lt. Praktikumspass sollten über mehrere Wochen verteilt werden. Seitens der Hochschule wird dieses Praktikum in vor- und nachbereitenden Lehrveranstaltungen begleitet.

Wo befindet sich der aktuelle Praktikumspass?

Der aktuelle Praktikumspass für das Schulpraktikum I finden Sie in der begleitenden Lernplattform. 

 

Zum Befüllen

  • laden Sie den Pass herunter und
  • öffnen (rechte Maustaste auf die Datei) Sie ihn mit dem Programm „Adobe Acrobat“.
  • ACHTUNG: Der Praktikumspass ist nicht in einem Browser befüllbar!
Wann und wo erfolgt die Abgabe des Praktikumspasses?

 

Der ausgefüllte und von der Praxisschule bestätigte Praktikumspass ist digital nach Beendigung des Praktikums (innerhalb von 14 Tagen) an die Lehrveranstaltungsleitung zu übermitteln.

Wer beurteilt die Leistungen im Rahmen des Schulpraktikums I?

 

Das Schulpraktikum I wird von der Lehrveranstaltungsleitung beurteilt.

Wer sind die Ansprechpersonen am IBAS für die pädagogisch-praktischen Studien?

 

Bei inhaltliche Fragen kontaktieren Sie bitte die verantwortliche Studienleitung.

Sollten Sie im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung des Praktikums Fragen haben, wenden Sie sich bitte jeweils an die verantwortliche PPS-Koordination des betreffenden Fachbereichs.