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FAQ zur Schulpraxis für Praxislehrpersonen

Ich möchte eine Praxislehrperson werden – was muss ich tun?

Aus dienstrechtlicher Sicht kommen Kolleg:innen mit mind. 5-jähriger Diensterfahrung in Frage (ein bereits absolvierter Betreuungslehrer:innen-Lehrgang ist von Vorteil). Sollten Sie Interesse haben, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf (office.ibas@ph-tirol.ac.at). Wir informieren Sie gerne über die weiteren Schritte.

Wofür benötigen Sie meine persönlichen Daten?

Die von Ihnen übermittelten persönlichen Daten werden ausschließlich für die Organisation der Schulpraktika und der Abrechnung Ihrer Aufwandsentschädigung verwendet. Im Falle einer Zuteilung werden Ihre Daten einerseits an die zuständige Bildungsdirektion zur Genehmigung und andererseits an die Personalabteilung zur Abrechnung weitergegeben.

Wie erfolgt die Zuteilung des Praktikumsplatzes?

Die definitive Auswahl und Zuteilung eines Praktikumsplatzes erfolgt in Abstimmung mit der Bildungsdirektion, der Schuldirektion und im ernährungspädagogischen Bereich mit den Fachvorständ:innen.

Wann und wie erfolgt die Information über die Zuteilung des Praktikumsplatzes?

Für das Schulpraktikum I erfolgt die Information per Mail Mitte Dezember, für das Schulpraktikum II spätestens Ende September.

Wie viele Studierende werde ich betreuen?

Im Schulpraktikum I und II werden Sie ein bis zwei Studierende betreuen.

Die zugeteilten Studierenden melden sich nicht - was ist zu tun?

Die Studierenden sollen innerhalb von drei Tagen, nachdem die Verständigung über die Zuteilung  versandt wurde, mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail office.ibas@ph-tirol.ac.at oder telefonisch unter +43 512 599 23-3102. Wir werden der Sache auf den Grund gehen.

Ich bin leider verhindert und kann die Studierenden im Schulpraktikum I und II nicht betreuen – was mache ich?

Bitte informieren Sie die Studienleitungen zeitgerecht, damit wir einen neuen Praktikumsplatz suchen können.

Wer sind die Ansprechpersonen am IBAS für die pädagogisch-praktischen Studien?

Bei inhaltliche Fragen kontaktieren Sie bitte die verantwortliche Studienleitung.

Sollten Sie im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung des Praktikums Fragen haben, wenden Sie sich bitte jeweils an die verantwortliche PPS-Koordination des betreffenden Fachbereichs.

Welche Leistungen müssen die Studierenden im Schulpraktikum I und II erbringen?

Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Praktikumspass.

Muss ich eine Beurteilung vornehmen?

Nein, das brauchen Sie nicht. Die Studierenden freuen sich über eine konstruktive schriftliche Rückmeldung im Praktikumspass.

Wann und wie erfolgt die Abrechnung der Betreuungsleistung?

Für die Betreuung erhalten die Praxislehrpersonen eine Aufwandsentschädigung. Ende April (Schulpraktikum I) bzw. im Dezember (Schulpraktikum II) erhalten Sie per Mail Ihre Terminliste und die Honorarnote. Bitte kontrollieren Sie auf beiden Dokumenten die Daten, drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie beide Schriftstücke (inkl. Datum). Danach bitte innerhalb von fünf Werktagen unterfertigt per E-Mail an office.ibas@ph-tirol.ac.at retournieren.

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung kann mehrere Monate dauern. Leider haben wir darauf keinen Einfluss.

Wer organisiert die Themen für die Lehrübungen?
  • Übermittlung des Planungsformulars durch die PPS-Koordination bzw. die Lehrveranstaltungsleitung.
  • Befüllung des Planungsformulars durch die Praxislehrperson.
  • Anschließend Retournierung an die PPS-Koordination bzw. die Lehrveranstaltungsleitung.
An welchen Schulen finden die Lehrübungen grundsätzlich statt?

Während der Ausbildung ist es uns wichtig, dass unsere Studierende die schulische Vielfalt der Tiroler Bildungslandschaft kennenlernen. Wir kooperieren sowohl mit den kaufmännischen und mit den humanberuflichen Schulen in ganz Tirol.