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FAQ Lehrübungen

An welchen Schulen finden die Lehrübungen grundsätzlich statt?

Während der Ausbildung ist es uns wichtig, dass unsere Studierenden die schulische Vielfalt der Tiroler Bildungslandschaft kennenlernen. Wir kooperieren sowohl mit den kaufmännischen als auch mit den humanberuflichen Schulen in ganz Tirol.

Wer organisiert die Themen für die Lehrübungen?

Die PPS-Koordination bzw. die Lehrveranstaltungsleitung.

Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrübungen?

Grundsätzlich gelten die curricular normierten Voraussetzungsketten für die Absolvierung der jeweiligen Module, in denen Lehrübungen zu absolvieren sind.

Thema der Lehrübung - organisatorische Abwicklung?
  • Befüllung des Planungsformulars für Ihren Fachbereich durch die Praxislehrperson.
  • Übermittlung an die PPS-Koordination.
  • Zeitgerechte Übermittlung durch die Lehrveranstaltungsleitung an die Studierenden. 
  • WICHTIG: Gewählte Themen dürfen weder inhaltlich noch terminlich von Studierenden geändert werden.
Welche Leistungen müssen bei Lehrübungen erbracht werden?

Siehe Handreichungen im Downloadbereich.

Warum ist eine umfangreiche, schriftliche Planung zielführend? 

 

Bei den ersten Lehrübungen (3. und 4. Semester) sind die schriftlichen Unterrichtsplanungen noch sehr umfangreich. Aber Planung verschafft Sicherheit. Wer ausführlich plant, ist gut vorbereitet und kann spontan auf unterschiedliche Lernsituationen reagieren.

Ab dem 5. Semester wird Ihnen die Lehrveranstaltungsleitung sagen, welche schriftlichen Vorbereitungen Sie machen müssen.

Warum muss die schriftliche Unterrichtsplanung zwei Mal gedruckt werden?

Während der Lehrübung verfolgen die Praxislehrperson und die Lehrveranstaltungsleitung Ihre geplante Stunde. Dabei ist es wichtig zu sehen, was Sie geplant haben.

Warum wird die schriftliche Unterrichtsplanung in den Lehrmittelpool hochgeladen?

Der Lehrmittelpool dient in erster Linie den Studierenden und Dozierenden der Pädagogischen Hochschule Tirol als Austauschplattform. Sie können während des Studiums auf entwickelte (Unterrichts-)Materialien, (Seminar-)Arbeiten oder Arbeitsunterlagen innerhalb der Studierendengruppen zugreifen.

Wenn Sie bei der Planung einer Lehrübung auf Ideen von anderen Studierenden zurückgreifen, vergessen Sie bitte nicht, das Urheberrecht einzuhalten und zitieren Sie die verwendeten Materialen und Ideen in Ihrer schriftlichen Unterrichtsplanung.

Worauf muss beim Suchen im Lehrmittelpool geachtet werden?

Die Hochschule stellt ihren Studierenden diese Plattform als technische Grundlage für den freien Austausch zur Verfügung. WICHTIG: Es erfolgt keine Qualitätskontrolle bzw. Sichtung der hier angezeigten Materialien durch die Dozierenden der Pädagogischen Hochschule Tirol.

Wer ist für die Inhalte im Lehrmittelpool verantwortlich?

Die Lehrmittel werden durch Studierende der Pädagogischen Hochschule Tirol nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und frei zugänglich gemacht (CC-Lizenz). Im Sinne des freien Austausches erfolgt die Freigabe selbstverantwortlich durch die Studierenden. Für etwaige fehlerhafte Angaben kann nicht gehaftet werden.

Im Unterricht gilt der § 42 des UrhG. Wie ist vorzugehen, wenn urheberrechtlich geschütztes Material im Lehrmittelpool hochgeladen wird?

Bevor Sie das Lehrmittel in den Pool hochladen, ersetzen Sie die urheberrechtlich geschützten Materialien durch einen Platzhalter. Es reicht, wenn Sie unterhalb des Platzhalters kurz beschreiben, was hier gewesen wäre und geben Sie die Quelle dazu an.

Verwenden Sie CC-lizenziertes Materialien. Der „Schummelzettel“ [http://www.virtuelle-ph.at/wp-content/uploads/2016/01/Schummelzettel-v13-5xA4-1.pdf] der Virtuellen PH bietet einen guten Überblick und Sie erhalten alle relevanten Informationen zum Thema. Auf der Plattform „Saferinternet“ [https://www.saferinternet.at/zielgruppen/lehrende/] wird das Thema „Urheberrecht und Schule“ sehr gut erklärt und Sie finden dort zahlreiche weiterführende Links.

Auch wenn für uns Lehrende im Rahmen des Unterrichts Ausnahmen vom Urheberrecht gelten, sind wir dennoch wichtige Vorbilder für unsere Schüler:innen! Gehen wir mit gutem Beispiel voran und leben wir vor, dass Urheberrechte auch bei Online-Inhalten beachtet werden müssen.

Was soll in den Lehrmittelpool hochgeladen werden?

Laden Sie die schriftliche Unterrichtsplanung (Erstabgabe) vor der Lehrübung im Dateiformat PDF hoch und als offene Datei (inkl. aller Beilagen) in Ihren persönlichen Bereich im PPS-Kursnotizbuch.

Warum muss die Reflexion ins Entwicklungsportfolio geladen werden?

Sie werden im letzten Semester Ihres Studiums auf die gesammelten Artefakte zurückgreifen und Ihre Entwicklungsbiografie reflektieren.

Was passiert, wenn eine Lehrübung krankheitsbedingt nicht gehalten werden kann? 

Informieren Sie bitte umgehend die Lehrveranstaltungsleitung, damit wir die Lehrübung zeitgerecht absagen können und übermitteln Sie eine Bestätigung des Arztes. 

Kann eine Lehrübung wiederholt werden?

Bei negativer Beurteilung der Lehrübungen wird für Sie ein neuer Termin außerhalb der Lehrveranstaltung organisiert. Nähere Informationen zur Wiederholung von Lehrübungen finden Sie in der Prüfungsordnung § 43 HG 2005 und § 8 HCV 2013.

Wer sind die Ansprechpersonen am IBAS für die pädagogisch-praktischen Studien?

Bei inhaltliche Fragen kontaktieren Sie bitte die verantwortliche Studienleitung.

Sollten Sie im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung des Praktikums Fragen haben, wenden Sie sich bitte jeweils an die verantwortliche PPS-Koordination des betreffenden Fachbereichs.