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Mobbing-Prävention

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) hat für den Zeitraum von 01. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2023 49 Mobbing(präventions)berater:innen österreichweit  bestellt.

Im Bundesland Tirol wirken vier Mobbingpräventionsbeauftragte aus den Zuständigkeitsbereichen der Pädagogischen Hochschule Tirol und Bildungsdirektion Tirol in einem interprofessionellem Team zusammen.


In Erfüllung der Fürsorgepflicht geht es einerseits darum, wirksame Strukturen des Dienstgebers aufzubauen, die dazu dienen bei der Mobbingprävention zu unterstützen sowie in Mobbingverdachtsfällen den Betroffenen niederschwelligen Zugang zu Hilfestellung und Beratung durch qualifizierte Mobbingpräventionsbeauftragte zu ermöglichen. Andererseits soll dadurch eine laufende Sensibilisierung für das Thema Mobbing und Prävention in den genannten Bundesbereich stattfinden.
Die Mobbingpräventionsbeauftrage stehen außerhalb der dienstlichen Hierarchie und unterliegen damit nicht der Weisung durch Dienstvorgesetzte, sondern sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie beraten in der Regel unmittelbar betroffene Bedienstete im jeweiligen Bundeslandes bei Mobbingverdachtsfällen auf zwei Ebenen, der personenbezogenen sowie der organisationsbezogenen Ebene. Mobbingpräventionsberatung von Studierenden oder Schüler:innen gehört nicht zu ihrem Aufgabenbereich.

Personenbezogene Beratung

Der personenbezogenen Berater Thomas Happ (PHT) ist die erste Ansprechpersonen für die Klärung eines Mobbingverdachts für Einzelpersonen. Er ist ausschließlich für die einbringende Person zuständig und beratet diese im weiteren Verlauf des Prozesses. Er steht für Bundesbedienstete im Bildungsbereich zur Verfügung, die sich mit einem diesbezüglichen Anliegen beraten lassen möchten. Das Beratungsangebot umfasst die Abklärung des Mobbingverdachts und die Beratung bzw. Begleitung der betroffenen Person.

Personenbezogene Berater:innen sind neutrale Personen aus dem System, die betroffene Mitarbeiter:innen an Bundesschulen, Pädagogischen Hochschulen und  Bildungsdirektionen in einer schwierigen persönlichen Situation in Bezug auf Mobbingverdacht im Arbeitskontext unterstützen. Die Mobbingpräventionsberater:innen haben Stillschweigen über die Informationen und Vorkommnisse, persönliche Daten und Gespräche zu bewahren (Vertraulichkeit).

Organisationsberatung

Die organisationsbezogene Beraterin Sybille Messina (PHT) steht für die Beratung von Führungskräften zur Verfügung, in deren Verantwortungsbereich ein konkreter Mobbingverdacht bekannt wird. In ihren Aufgabenbereich fällt die Beratung bezüglich Abklärung und Umsetzung möglicher Maßnahmen zur konstruktiven und würdewahrenden Bearbeitung von Mobbingverdachtsfällen in der jeweiligen Organisation. Sie beratet auch im Hinblick auf mögliche Organisationsentwicklungsprozesse zur Implementierung bzw. Stärkung präventiver Maßnahmen in der Organisation.


Links und Unterlagen:

- Mobbingpräventionsberatung BMBWF

- Leitfaden Mobbingprävention

- Kontaktdaten und Profile Mobbingpräventionsberater:innen

- Folder Mobbingpräventionsberaterung (PDF)

- Plakat Mobbingpräventionsberatung (PDF)


Definition von Mobbing
Der Begriff Mobbing beschreibt eine Konflikteskalation am Arbeitsplatz, bei der das Kräfteverhältnis zu Ungunsten einer Partei verschoben ist. Diese Konfliktpartei ist systematisch feindseligen Angriffen ausgesetzt, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, häufig auftreten und zu maßgeblichen individuellen und betrieblichen Schädigungen führen können (vgl. Kolodej 2005).