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Dienststellenausschuss Lehre

E-Mail-Adresse: da.lehre@ph-tirol.ac.at

 

Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zu Gunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

Die Personalvertretung hat sich bei Ihrer Tätigkeit von dem Grundsatz leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie hat dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen.

 

PH-Dienstrecht (gilt für Hochschullehrpersonen bzw. Vertragshochschullehrpersonen = Stammlehrer:innen sowie für Dienstzugeteilte)

  • Dienstrechts-Novelle 2012 - Pädagogische Hochschulen BGBl. I Nr. 55/2012
  • Durchführungsbestimmungen zum Dienst- und Besoldungsrecht der PH-Hochschullehrpersonen und PH-Vertragshochschullehrpersonen (2018)
  • Auszug aus dem Entwurf der adaptierten Durchführungsbestimmungen zum Dienst- und Besoldungsrecht der Hochschullehrpersonen und Vertragshochschullehrpersonen (2021)
Datei(en)
Adaptierten_DFB.pdf (975.14 KB)