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Autonome Schulcluster

Die Möglichkeit der Bildung von Schulclustern ist eines der zentralen Elemente, die das Bildungsreformgesetz 2017 für die Weiterentwicklung der Schulqualität und damit die Verbesserung des Bildungserfolgs der Schülerinnen und Schüler bereitstellt.

 
Die Bildung eines Schulclusters ist ein komplexer Veränderungsprozess, der die Mitwirkung aller Ebenen des Bildungssystems erfordert. Jeder Clusterbildungsprozess durchläuft vier Phasen: 


Als Prozessberater*innen sind wir in allen Prozessphasen mit folgenden Aufgaben eingebunden:

 

Phase 1 – Entscheiden

  • Abstimmung mit der Bildungsdirektion,

  • Führen von Aufklärungsgesprächen mit der Projektleitung aus der Schulaufsicht,

  • Beratung der Projektleitung der Schulaufsicht darin, geeignete Kommunikationsmaßnahmen umzusetzen,

  • Planung der folgenden Phase 2 gemeinsam mit der Projektleitung aus der Schulaufsicht.

 

Phase 2 - Planen

  • Beratung der Projektleitung aus der Schulaufsicht beim Aufsetzen des Projektes sowie bei der Gestaltung der Prozesse,

  • Planung und Moderation von Informationsveranstaltungen in Abstimmung mit der Projektleitung aus der Schulaufsicht,

  • Planung der folgenden Phase 3 gemeinsam mit der künftigen Clusterleitung und der Projektleitung aus der Schulaufsicht.

 

Phase 3 – Vernetzen

  • Erstellen der Projektplanung nach Beauftragung durch die Clusterleitung,

  • Planung der Verankerung des Clusters,

  • Erarbeitung eines gemeinsamen Clusterprofils,

  • Erarbeitung des pädagogischen Konzepts.

 

Phase 4 – Verankern

  • Gestaltung, Planung und Moderation von Informationsveranstaltungen und partizipativen Formaten zur Vernetzung der beteiligten Schulen,

  • weitere Begleitung als Schulentwicklungsbegleiter*in.