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FAQ zur Schulpraxis für Studierende SP II

An welchen Schulen darf das Schulpraktikum II gemacht werden?

Wir kooperieren mit den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in Tirol und Vorarlberg. Auf Antrag und in begründeten Fällen kann das SP II an berufsbildenden Schulen auch in anderen Bundesländern absolviert werden.

Wann findet das Schulpraktikum II statt?

Das Schulpraktikum II findet ab der 1. Novemberwoche vier Wochen am Stück an der zugeteilten Praxisschule statt.

Wann und wie erfolgt die Information über die Zuteilung des Praktikumsplatzes?

Für das Schulpraktikum II erfolgt die Information Mitte September per Mail..

Wann und wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit der Praxislehrperson?

Nehmen Sie bitte innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie das Zuteilungsmail erhalten haben, mit der jeweiligen Praxislehrperson an der Schule per Mail Kontakt auf und besprechen Sie mit ihr die weitere Vorgehensweise.

An welchen Schulen darf das Schulpraktikum II absolviert werden?

Das Schulpraktikum II darf nicht an der eigenen Maturaschule und nicht an einer Schule, an der ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht, absolviert werden. Ebenso ist die Betreuung durch Personen, die ein Verwandtschaftsverhältnis zu den Studierenden haben, nicht zulässig.

Wie erfolgt die Anmeldung zum Schulpraktikum II?

Die Anmeldung erfolgt über PH-Online. Sie erhalten diesbezüglich zeitgerecht Informationen.

Welche Leistungen müssen im Schulpraktikum II erbracht werden?

Das Schulpraktikum II bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihr erworbenes Wissen und Können aus dem Studium in einer durchgängigen Praxisphase an einer berufsbildenden mittleren und/oder höheren Schule umzusetzen.

Intendiert ist die Übernahme von Unterricht im jeweiligen Fachbereich über die Dauer von vier Wochen in unterschiedlichen Klassen/Jahrgängen. Durch einen kontinuierlich selbstständig geführten Unterricht unter der Betreuung einer erfahrenen Praxislehrperson an der Schule und durch die Teilnahme an Veranstaltungen der Schule vertiefen die Studierenden ihre Erfahrungen im Berufsfeld. Sie reflektieren und antizipieren zentrale Herausforderungen im Unterrichtsalltag aus pädagogischer und didaktischer Perspektive und entwickeln mögliche Handlungsstrategien, um diesen Herausforderungen adäquat zu begegnen. Die Evaluierung eingesetzter Konzepte, Strategien und Interventionsmaßnahmen trägt maßgeblich zur Wissensfundierung bei.

Das Schulpraktikum II bietet darüber hinaus optimalen Raum, um den eigenen Professionalisierungsweg zu reflektieren und damit die „pädagogische Identitätsfindung“ ein Stück weiter zu konturieren.

Wo befindet sich der aktuelle Praktikumspass?

 

Den aktuelle Praktikumspass für das Schulpraktikum II finden Sie in der begleitenden Lernplattform.

 

Zum Befüllen

  • laden Sie den Pass herunter und
  • öffnen (rechte Maustaste auf die Datei) Sie ihn mit dem Programm „Adobe Acrobat“.
  • ACHTUNG: Der Praktikumspass ist nicht in einem Browser befüllbar!

 

Der ausgefüllte und von der Praxisschule bestätigte Praktikumspass ist digital nach Beendigung des Praktikums (innerhalb von 14 Tagen) an die Lehrveranstaltungsleitung zu übermitteln.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Schulpraktikum II?

 

Grundsätzlich gelten die curricular normierten Voraussetzungsketten für die Absolvierung der jeweiligen Module.

  1. Positiv absolvierte Lehrübungen des 3./4./5. Semesters bis Ende April.
  2. Positiv absolviertes Modul M 6-2 bis Mitte September.

Das Schulpraktikum II kann erst im nächsten Studienjahr absolviert werden, vorausgesetzt Punkt 1 und 2 sind erfüllt.

Wer beurteilt die Leistungen im Rahmen des Schulpraktikums II?

 

Das Schulpraktikum II wird von der Lehrveranstaltungsleitung beurteilt.

Wer sind die  Ansprechpersonen am IBAS für die pädagogisch-praktischen Studien?

 

Bei inhaltliche Fragen kontaktieren Sie bitte die verantwortliche Studienleitung.

Sollten Sie im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung des Praktikums Fragen haben, wenden Sie sich bitte jeweils an die verantwortliche PPS-Koordination des betreffenden Fachbereichs.