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FAQ - HLG Freizeitpädagogik

Wie viel kostet der HLG Freizeitpädagogik? 

Die Kosten für den HLG Freizeitpädagogik umfassen den ÖH-Betrag (derzeit ca. 20€). Dieser ist jedes Semester zu bezahlen. Zusätzlich fallen Kosten für Kopien, Lernunterlagen und Materialen an. Weitere Studiengebühren fallen nicht an.  

 

Welche Förderungen gibt es? 

Da für den Hochschullehrgang Freizeitpädagogik keine Studiengebühren entrichtet werden müssen, können kaum Fördergelder geltend gemacht werden. Da es sich um einen Hochschullehrgang handelt und keinen Studiengang kann kein Stipendium (Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium, o.ä.) beantragt werden. 

 

Wie sehen die Prüfungsmodalitäten im HLG Freizeitpädagogik aus? 

Im HLG Freizeitpädagogik werden Lehrveranstaltungen als Seminare und praktische Übungen mit Anwesenheitsverpflichtung im Präsenzteil gehalten. Jede Lehrveranstaltung besteht aus einem Präsenzteil und einem Selbststudiumsteil, in dem Sie selbstständig Arbeitsaufträge zur Vertiefung der Inhalte und zur Leistungsbeurteilung erledigen müssen. Dies können z.B. die Ausarbeitung eines Referates, eine schriftliche Arbeit zu einem Thema, eine schriftliche Reflexion oder auch die Vorbereitung auf eine Prüfung (mündlich oder schriftlich) sein. Welche Form der Leistungsbeurteilung jeweils gewählt wird, entscheidet der/die jeweilige Lehrende. Studienbegleitend muss außerdem eine regelmäßige schriftliche Entwicklungsdokumentation erfolgen. Im zweiten Studienjahr ist eine Abschlussarbeit (ca. 20 Seiten) zu einem lehrgangsrelevanten Thema mit deutlichem Praxisbezug zu verfassen. 

 

Muss man bereits Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mitbringen um zum HLG Freizeitpädagogik zugelassen zu werden?  

Es ist keine zwingende Voraussetzung bereits über Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu verfügen. Wir empfehlen jedoch, vor Beginn der Ausbildung erste Praxiserfahrungen im angestrebten Berufsfeld zu sammeln.  

 

Der Hochschullehrgang wird berufsbegleitend angeboten. Muss ein Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhätnis erbracht werden? 

Der HLG Freizeitpädagogik wird berufsbegleitend angeboten, um im Dienst stehenden Freizeitpädagog:innen die Möglichkeit zur Qualifizierung im Berufsfeld zu bieten. Es ist jedoch keine Voraussetzung bereits als Freizeitpädagog:in oder einem ähnlichen Berufsfeld tätig zu sein.  

 

Werden Studien, Ausbildungskurse, Praxiserfahrungen, etc. anerkannt? 

Grundsätzlich können erbrachte Leistungen aus anderen Studien, Ausbildungskursen, Lehrgängen, … sowie einschlägige Praxiserfahrungen angerechnet werden.  Vorstudien und Vorkenntnisse müssen mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig sein und inhaltlich, qualitativ und quantitativ mit jenen Lehrveranstaltungen kompatibel sein, für die eine Anrechnung angestrebt wird. Die Anträge können nach erfolgreicher Zulassung innerhalb der Inskriptionsfrist für das jeweilige Semester unter Beilage der entsprechenden Nachweise eingereicht werden. 

 

Können Freizeitpädagog:innen auch in anderen Bereichen arbeiten (beispielsweise Jugendzentrum, Hort, …)? 

Der Hochschullehrgang Freizeitpädagogik bildet für die Betreuung in ganztägigen Schulformen aus. Ob und in welchem Anstellungsverhältnis Sie im Außerschulischen Bereich arbeiten können müssen Sie bitte mit den entsprechenden Dienstgebern klären. 

 

Wie sehen die Jobchancen in diesem Bereich aus? 

Wir können leider keine Antworten auf dienstrechtliche Fragen geben. Freizeitpädagog:innen werden über den Schulerhalter (Stadt oder Gemeinde) bzw. einen dafür beauftragten Dienstleister (z.b. GemNova) angestellt. Wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an diese Stellen. 

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