Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (VO (EU) 2024/1038) stärkt die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Aufträgen für Mediendienste in der Europäischen Union.

Als öffentliche Bildungseinrichtung legt die Pädagogische Hochschule Tirol großen Wert auf einen fairen, transparenten und wirtschaftlichen Einsatz von Mitteln für Werbemaßnahmen und Medienkooperationen.

Die Auswahl geeigneter Medien und Plattformen erfolgt auf Grundlage folgender Vergabekriterien:

  • Zielgruppenbezug: Ein Bezug des Mediums zur relevanten Zielgruppe muss vorliegen. In der Regel sind das Studieninteressierte, deren Eltern und Angehörige, aktuell Studierende, Pädagog:innen im Hinblick auf Fort- und Weiterbildungen, Alumni und wissenschaftliches Personal.
  • Regionale Relevanz: Das Medium hat eine regionale Relevanz für das Wirkungsgebiet der Pädagogischen Hochschule Tirol.
  • Reichweite: Die Reichweite des Mediums eignet sich für den konkreten Kommunikationszweck.
  • Wirtschaftlichkeit: Die Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck.
  • Inhaltliche Eignung: Das Medium eignet sich inhaltlich für den angestrebten Zweck, insbesondere hinsichtlich thematischem Umfeld und Seriosität.

Von der Pädagogischen Hochschule Tirol beauftragte Werbemaßnahmen und Medienkooperationen werden nach den Bestimmungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes veröffentlich und sind unter folgendem Link aufrufbar.