Sie haben keine Matura und möchten an der PH Tirol studieren?

Um ein ordentliches Studium beginnen zu können, muss die Allgemeine Universitätsreife in Form des Reifezeugnisses (Matura) bzw. der Berufsreifeprüfung nachgewiesen werden.

Die Matura kann jedoch durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden.

Voraussetzung zur Studienberechtigungsprüfung

Allgemeine Voraussetzungen
  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • Nachweis einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
Spezifische Voraussetzungen im Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung
  • Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 oder
  • Abschluss einer mittleren Schule oder
  • Abschluss einer nach Umfang und Anforderungen gleichwertigen Berufsausbildung und einer insgesamt vierjährigen Ausbildung (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges)

Im Rahmen eines verpflichtenden Informationsgespräches erhalten Sie sämtliche Informationen über die Studienberechtigungsprüfung an der PH Tirol (Anmeldemodalitäten, Informationen zu Vorbereitungslehrgängen, Dauer und Kosten, Prüfungsanmeldungen sowie Termine und Fristen).
Zu diesem verpflichtenden Informationsgespräch sind folgende Dokumente im Original mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Zeugnis/Zeugnisse
  • Nachweis der Vorbildung (Lehrabschlussprüfungszeugnis, Zeugnis über die letzte abgeschlossene
  • Schulstufe, Dienstzeugnisse, Zeugnisse über bereits abgelegte Studienberechtigungsprüfungen etc.)
  • aktuelles Passbild
  • Lebenslauf – Nachweis der Vorbildung
  • sonstige Dokumente (Heiratsurkunde etc.)

Ablauf

Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus mehreren Teilen, alle Informationen dazu erhalten Sie von der Studien- und Prüfungsabteilung.