Die Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik (European Policy Statement – EPS) beschreibt in aller Kürze die Kooperationsstrategie der Pädagogischen Hochschule Tirol im Rahmen des Erasmus+ Programms. Die aktuell gültige EPS wurde 2020 mit dem neuen Antrag für die Erasmus+ Hochschul-Charter bei der Exekutivagentur eingereicht.
Erasmus – Policies
ERASMUS Universitätscharta
Erasmus Universitätscharta (EUC) / Förderfähige Hochschulen
Obligatorische Bedingung für die Teilnahme einer Hochschule an Erasmus+ ist die erfolgreiche Beantragung der Erasmus Universitätscharta (EUC) bzw. einer Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) bei der Europäischen Kommission. Diese Charta berechtigt Hochschulen bei ihrer Nationalen Agentur Erasmus-Mittel zu beantragen.
Der Austausch von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal erfolgt auf Basis von Kooperationsvereinbarungen (bilateral agreements) zwischen den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen. Hierfür müssen beide Einrichtungen im Besitz einer gültigen Erasmus+ Universitätscharta der laufenden Programmperiode (2021-2027) sein.
Weitere Informationen sind auf den Seiten der Exekutivagentur der Europäischen Kommission verfügbar: Erasmus Charter for Higher Education 2021-2027