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Bildung für nachhaltige Entwicklung an der PHT

Die Pädagogische Hochschule Tirol versteht sich als weltoffener Bildungscampus für alle pädagogischen Berufe und steht für qualitätsorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung. Sie gestaltet soziale Räume diversitätssensibel und orientiert sich an Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (Strategie PHT 2030).


Mit der neuen Strategie der Pädagogischen Hochschule rückt eine ganzheitliche Ausrichtung der Institution an nachhaltiger Entwicklung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in in den Fokus. Der Umsetzungsprozess wir partizipativ gestaltet und alle betroffenen Personen haben die Möglichkeit, sich an der Gestaltung der Hochschule zu beteiligen: mutig, kreativ und praxistauglich. 

 

Evaluationsstudie: BNE in der Hochschulausbildung

Die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an Hochschulen stellt ein prioritäres Handlungsfeld in internationalen sowie nationalen BNE-Strategien dar.

Die Pädagogische Hochschule Tirol und die Fachhochschule Graubünden befinden sich in einem Prozess der strategischen Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit und BNE.

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Wirkungsmessung Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Hochschulausbildung“ untersucht die Pädagogische Hochschule Tirol (PHT) in Kooperation mit der Fachhochschule Graubünden (FHGR) und der Pädagogischen Hochschule Steiermark (PHSt), inwiefern Studierende ausgewählter Studiengänge in der Laufzeit ihres Studiums BNE-spezifische professionelle Handlungskompetenz, d.h. Wissen, Fähigkeiten und Haltungen, entwickeln und durch welche Faktoren diese Lernprozesse beeinflusst werden.

Mit der Studie sollen u.a. Erkenntnisse zur Wirkung des BNE-Moduls gewonnen werden, im Rahmen dessen Studierende der Primarstufenpädagogik nach Besuch einer Vorlesung im Rahmen eines Projektseminars zu Beginn ihres Studiums theorie- und forschungsbasiert sowie problem- und projektorientiert an das Konzept einer Bildung für nachhaltige Entwicklung herangeführt werden.

Das Evaluationsprojekt ist als Langzeitstudie angelegt und bedient sich eines quasi-experimentellen Pre-, Post- und Follow-Up-Designs. Es werden quantitative sowie qualitative Forschungsinstrumente eingesetzt und adaptiert, die im Zuge des Projekts „Educating Future Change Agents“ zur Messung von Kompetenzen in der BNE-Hochschulbildung entwickelt wurden.

Das Projekt wird gefördert durch das Land Tirol. 

Projektpartner:

    

 

Forschung

Die wissenschaftliche projektbegleitende Evaluation dient der qualitativen Weiterentwicklung der Formate und der Untersuchung der Wirksamkeit.

Dabei wird auf folgende Fragen fokussiert:

  • Welches Potential haben Innovationsansätze des Design Thinkings im Allgemeinen sowie der Global Goals Design Jam im Speziellen, um individuelle und kollektive Selbstwirksamkeit und Innovationsfähigkeit im Kontext nachhaltiger Entwicklung zu stärken?
  • Wie müssen ein Global Goals Design Jam und die vor- und nachgelagerten Prozess- bzw. Unterrichtsphasen gestaltet werden, um ein im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung wirkungsvolles und im Schulunterricht realisier- und verankerbares Konzept zu bilden?

 

Dazu wird ein Mixed-Methods-Ansatz angewandt. Quantitative Fragebögen im Pretest-Posttet-Design werden mit qualitativen Daten, die in Einzel- und Gruppeninterviews erhoben werden, kombiniert. 

 

 

Erste Ergebnisse wurden bereits auf Tagungen präsentiert, z.B.  

  • Vortrag von Helga Mayr bei der Lena-Tagung „SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS UND LEHRER*INNENBILDUNG“ am 14.12.2020; Titel des Vortrags: „Design Thinking und Bildung für nachhaltige Entwicklung am Beispiel Global Goals Design Jam“
  • Vortrag von Anna Oberrauch beim DEUTSCHEN KONGRESS FÜR GEOGRAPHIE am 26.09.2019; Titel des Vortrags: "Design 2030 - Nachhaltige Entwicklung hat viele Gesichter. Potentiale von Design Thinking für eine ethisch fundierte Verbraucher/innenbildung."

 

Fortbildung

Die Initiative umfasst ein weitreichendes Fortbildungsprogramm, im Rahmen dessen Multiplikator:innen in multidisziplinären Teams

  • Grundlagen von Service Design  / Design Thinking kennenlernen und anhand eines konkreten Beispiels mit Bezug zu nachhaltiger Entwicklung und den Sustainable Development Goals selbst erproben.
  • Lernarrangements für die Anwendung im Schulunterricht kennenlernen, selbst erleben (z.B. einen Global Goals Design Jam, ein Bootcamp), hinsichtlich der Wirkung für eine emanzipatorische Bildung für nachhaltige Entwicklung reflektieren und für den Transfer in die eigene Praxis adaptieren.
  • Methoden und Techniken partizipativer Moderation (Art of facilitation) im Kontext von Bildung für nachhaltige Entwicklung und Gesundheitsförderung an Schulen, systemischen Denkens und der Gestaltung von Prozessbegleitungen kennenlernen und erproben.

 

      

 


Geplante Fortbildungsveranstaltungen in den Studienjahr 2023/24

  • #design.2030 Mit kollektiver Kreativität Zukunft gestalten (Global Goals Design Jams erleben, planen und durchführen): 11. + 12. Jänner 2024

Das nächste Basisseminar (#design.2030 Basecamp) in Tirol findet an den Tagen 13. - 15. März 2024 statt.

Über das Projekt

Im Rahmen des von der Sinnbildungsstiftung geförderten Projekts #Design.2030 - Global Goals Design Jam wird das  spezielle Format eines Global Goals Design Jams inkl. Vorbereitung und nachgelagerten Projektunterrichts im Zeitraum 2019-2021 im Westen Österreichs als Angebot für Schulen implementiert, weiterentwickelt und sukzessive evaluiert. Die Schüler:innen werden dabei im Anschluss an die eintägige Jam-Veranstaltung dabei unterstützt, entwickelte Ideen auch wirklich Realität werden zu lassen: Im Zuge von Projektunterricht, Diplomarbeiten, Vorwissenschaftlichen Arbeiten, Privat-Initiativen etc. entwickeln Lernende ausgewählte Ideen weiter und setzen sie um.

Dabei werden Schüler:innen und Lehrer:innen vom Projektteam der Pädagogischen Hochschule Tirol und der Universität Innsbruck unterstützt: Im Rahmen von Fortbildungen können Lehrer:innen selbst entsprechende Lernformate erleben und reflektieren. Sie werden bei der Organisation und Durchführung eines Global Goals Design Jams an der eigenen Schule  und dem anschließenden Projektunterricht unterstützt. Die Open Education Ressources (OER) stellt auf dieser Website bald alle notwendigen Hintergrundinformationen, Methodenhinweise, Materialien, wertvolle Erfahrungen etc. zur Verfügung, um ein Global Goals Design Jam-Projekt eigenständig an der eigenen Institution umzusetzen.

 

Welche Schulen haben sich denn bereits am Projekt beteiligt? Und wo wurde denn bereits überall gejammt? Die interaktive Karte gibt einen Überblick über alle bislang durchgeführten Global Goals Design Jams im Projektzeitraum. Zoomen Sie rein und erkunden Sie einige der verlinkten Ergebnisse und Presseberichte

 

 

Das Projekt "Design.2030 - Global Goals Design Jam"

 

...wird durchgeführt von der   in Kooperation mit der 

 

...wird gefördert von der 

...wurde vom Forum Umweltbildung 2019 ausgezeichnet mit  

...ist eine Maßnahme von   

 

Design.2030

Die Welt steht im 21. Jahrhundert vor großen Herausforderungen und ist mit einer noch nie da gewesenen Veränderungsdynamik konfrontiert. Wir sind überzeugt davon, dass mit neuen/anderen Zugängen, Denk- und Arbeitsweisen die Herausforderungen zu Chancen werden können. Design Thinking ist eine mögliche neue/andere Denk- und Arbeitsweise. 

Unter dem Titel #design.2030 fassen wir daher Angebote für Schulen zusammen, die die Denk- und Arbeitsweise des Design Thinking mit der Agenda 2030 und den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verbinden.


Ziel ist es, dass Menschen lernen

  • sich über die aktuelle Situation sowie über Entwicklungen ein Bild zu machen
  • über alternative Zukünfte und eine mögliche Transformation, z.B. anhand der Agenda 2030 zu reflektieren und diskutieren
  • konkrete Herausforderungen zu definieren, die sich aus dem Spannungsfeld zwischen Situation/Entwicklungen und Vision ergeben
  • co-kreativ Lösungen für diese konkreten Herausforderungen zu entwickeln und zu implementieren
  • ihren Lernprozess zu reflektieren und daraus Schlüsse für ihren individuellen Entwicklungsprozess zu ziehen

In diesem Prozess sollen sie Kompetenzen entwickeln/stärken, die sie für die Mitgestaltung des gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesses benötigen - wie wir sie nennen ist einerlei: Schlüsselkompetenzen, Nachhaltigkeitskompetenzen, 21st century skills ...


Im Überblick: Was passiert im Rahmen der Initiative #design.2030?

 

#design.2030 - Global Goals Design Jam - Angebot für Schulen

Im Rahmen der Initiative wurden und werden Lernsettings entwickelt, in denen Lernende nach dem Motto "Change by Design", ausgehend von Herausforderungen in einem kollaborativen Prozess innovative Problemlösungen entwickeln, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen. Ein zentrales Format ist der Global Goals Design Jam, bei dem Teilnehmende einen Tag lang an der übergeordneten Challenge „Wie können wir unsere Lebenswelt (z.B. Schule, Familie, Freundeskreis) zur innovativ-nachhaltigsten Lebenswelt der Welt machen?“ arbeiten und die Lösungen im anschließenden Projektunterricht kritisch reflektieren, iterativ weiterentwickeln und umsetzen. Auf der Website werden das Konzept, Erfahrungen, Materialien etc. zum Global Goals Design Jam als Open Educational Ressource zur Verfügung gestellt.

#design.2030 - Lehrer:innen-Fortbildungen

Die Initiative umfasst ein weitreichendes Fortbildungsprogramm, im Rahmen dessen Multiplikator:innen in multidisziplinären Teams

  • Grundlagen von (Service) Design Thinking bzw. Planet Centered Design kennenlernen und anhand von Fallbeispielen selbst erproben.
  • Lernarrangements für die Anwendung im Schulunterricht kennenlernen, selbst erleben (z.B. einen Global Goals Design Jam), hinsichtlich der Wirkung für eine emanzipatorische Bildung für nachhaltige Entwicklung reflektieren und für den Transfer in die eigene Praxis adaptieren.
  • Methoden und Techniken partizipativer Moderation im Kontext von Bildung für nachhaltige Entwicklung und Gesundheitsförderung an Schulen, systemischem Denken und der Gestaltung von Prozessbegleitungen kennenlernen und erproben.
#design.2030 - Ausbildung

Im Rahmen des interdisziplinären Studienangebots der Universität Innsbruck sowie der Ausbildung der Primarstufenpädagogik an der PH Tirol werden regelmäßig Ausbildungsmodule angeboten, im Rahmen derer Studierende forschungs- und praxisorientiert die Denk- und Arbeitsweise des Design Thinkings im Kontext von Bildung für nachhaltige Entwicklung kennenlernen, selbst anwenden und reflektieren. 

#design.2030 - Forschung

Die wissenschaftliche projektbegleitende Evaluation dient der qualitativen Weiterentwicklung der Formate und der Untersuchung der Wirksamkeit.

Dabei wurde auf folgende Fragen fokussiert:

(2) Wie können Design Thinking-Formate BNE-Prozesse stärken/unterstützen?

(3) Worin liegen Potenziale und Grenzen von ausgewählten Bildungsformaten, die auf Design Thinking-
     Ansätzen beruhen?

Erste Erkenntnisse dazu wurden bereits auf Tagungen präsentiert und publiziert. 

Publikationen: 

Mayr, H. (2023). Promoting Education for Sustainable Development Using Blended Learning and Digital Tools: Two University Courses, One Case Study. In: Keller, L; Michelsen, G.; Dür, M.; Bachri, S. & Zint, M. (Ed): Digitalization, New Media, and Education for Sustainable Development, 187-208. IGI Global.

Mayr, H.; Oberauer, K. & Parth, S. (2023): Jamming für eine bessere Welt! Global Goals Design Jam: Anwendung des Design- Thinking-Ansatzes, um Lösungen im Kontext der 17 Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung zu entwickeln. Ein Unterrichtsbeispiel. In: GW-Unterricht, 169, 61-79. 

Mayr, H. & Oberrauch A. (2022): Hochschulbildung für nachhaltige Entwicklung – interdisziplinär, partizipativ und digital? In Weselek, J. & Kohler, F. (Hrsg.): Bildung für nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung als Beitrag für eine zukunftsorientierte Hochschulbildung, Springer, Berlin, Heidelberg.

 

 

 

#design.2030 - Schulentwicklung

Im Rahmen von Schulentwicklungsworkshops wurden erfolgreich Design Thinking-basierte Formate umgesetzt. Bei Interesse bitte gerne Anfragen an helga.mayr@ph-tirol.ac.at stellen. 

 

Nachhaltigkeit an der PH Tirol

"Die Pädagogische Hochschule Tirol versteht sich als weltoffener Bildungscampus für alle pädagogischen Berufe und steht für qualitätsorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung. Sie gestaltet soziale Räume diversitätssensibel und orientiert sich an Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (Strategie PHT 2030).


Mit dieser strategischen Ausrichtung ist eine ganzheitliche Ausrichtung an Bildung für nachhaltige Entwicklung verbunden. Alle PHT-Angehörigen sind herzlich dazu eingeladen, sich an der Gestaltung der Hochschule zu beteiligen: mutig, kreativ und praxistauglich. 

 

Nachhaltigkeitsstrategie der PH Tirol

Die 1. Nachhaltigkeitsstrategie der PH Tirol ist fertig. Vielen Dank allen, die sich am Entwicklungsprozess beteiligt haben! Die Strategie bildet nun den Rahmen für die Operationalisierung in Form von kurz- und mittelfristigen Zielen, Indikatoren und Maßnahmen sowie für die Umsetzung. 


Sie umfasst im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) die Pädagogische Hochschule in Ihrer Gesamtheit: die beiden Praxisschulen, die Hochschule und jeweils die Bereiche Lehre, Forschung, Betrieb, Gesellschaft, Organisationskultur und Digitalisierung. 


Mitarbeiter:innen, Studierende und Schüler:innen wurden und werden in die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden. Die Ergebnisse der im Jahr 2020 durchgeführten Stakeholderbefragung wurden dabei ebenso berücksichtigt wie Kommentare zum Konsultationsentwurf oder diverse Workshops und Besprechungen. Darüber hinaus sind anschließend alle PHT-Angehörigen eingeladen, gemeinsam mit Kolleg:innen für den eigenen Wirkungsbereich konkrete Ziele zu setzen und Maßnahmen zu planen und umzusetzen. 

BNE-Kernteam: Die Nachhaltigkeitsbotschafter:innen an der PH Tirol

Das BNE-Kernteam setzt sich aus Vertreter:innen unterschiedlicher Organisationseinheiten (Institute, Verwaltung, Praxisschulen, Sudent:innen) zusammen. Das Team plant gemeinsam den Strategieentwicklungsprozess, beteiligt sich an unterschiedlichen BNE-spezifischen Aktivitäten und fungiert als Schnittstelle zu den jeweiligen Organisationseinheiten.

Das BNE-Kernteam wird seit 1.3. 2024 von Martina Überall koordiniert.

 

 

Aktionstage/-wochen

Im Rahmen von Aktionen (Klima.Wandel.Bildung., Nachhaltigkeitswochen) und Projekten wird an der PH Tirol immer wieder der Fokus auf Bildung für nachhaltige Entwicklung gelegt.


Dabei werden unterschiedliche Zugänge, Themen, Perspektiven und Formate aufgegriffen und Veranstaltungen wie z.B. kurze Impulse, Workshops o.ä. angeboten. 


 

  Aktuelle Aktionswoche  

 

3. NACHHALTIGKEITSWOCHE + INTERNATIONAL WEEK DER PH TIROL (3. - 7. JUNI 2024)

 

Informationen und Anmeldung

  HIER   

 


 

"Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht"
(Marie von Ebner-Eschenbach)

3. Aktionstage Klima.Wandel.Bildung der PH Tirol 

Zeitgleich zur 28. Weltklimakonferenz organisieren wir vom 30. November bis zum 12. Dezember 2023 wieder Aktionstage Klima.Wandel.Bildung. Wir laden alle dazu an, das Thema an diesen Tagen bewusst im beruflichen und privaten Alltag zu berücksichtigen und an einen oder mehreren Veranstaltungen teilzunehmen. 
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Das vielfältige Programm umfasst kurze "Klima.Snacks" (online), einen Vortrag (online) sowie ein KlimaDinner im DinnerClub in Innsbruck, dessen Reinerlös Bildungsprojekten in Südafrika und Uganda zugutekommt. 


Anmeldungen sind über dieses Webformular möglich. Wir bitten alle Personen mit PH-Online-Zugang darum, sich zum KlimaDinner über das Webformular (und nicht über den DinnerClub) anzumelden. Damit haben wir einen guten Überblick über die Anmeldungen und können diese auf den DinnerClub übertragen. Danke!).
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Anmerkung: Zu den Veranstaltungen sind alle Angehörigen der PH Tirol, d.h. alle (!) Mitarbeiter:innen, Studierende, Lehrer:innen und Schüler:innen der Praxisschulen sowie alle Interessierte von außerhalb der PH Tirol herzlich eingeladen. 
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Wir freuen uns auf Ihr/euer Kommen sowie einen regen Austausch und danken für die Weiterleitung der Information.


Das Team der Fachstelle Bildung für Nachhaltige Entwicklung
 

2. Nachhaltigkeitswoche der PH Tirol

22. - 26. Mai 2023

Zum 2. Mal fand heuer an der PH Tirol eine Nachhaltigkeitswoche statt. Die Impulse dieser Aktionswoche waren Online-Vorträge, ein Kinofilm, Projektpräsentationen und Aktionen der Praxis-Schulen.
 

Nachlese bne.Snacks
 

Facts:

  • zwei bne.Snacks (online) zum Thema Energie und Bildung (globale Perspektive)
  • Kinoabend im großen Hörsaal: Der Waldmacher mit anschließendem und Ausklang bei einem nahhaltigen Buffet. Der Spenden-Reinerlös in Höhe von EUR 150,00 geht an das Projekt Kurima zugunsten der Faith Farm Children's Home - Zimbabwe
  • Projekte mit Studierenden: Nachhaltige Entwicklung und Bildung (Leitung: Helga Mayr, Ines Pichler, Martin Wegscheider), Digitale Datenanalyse (Leitung: Sebastian Goreth), Sparkling Science - Nutzbarmachung von CO2 (Leitung: Patricia Bartl) und Kleidertausch-Projekt (Leitung: Alexandra Kraler und Christina Senfter)
  • Umweltzeichen-Tag der Praxis-VS zum Thema Klimaschutz und Klimawandel (Leitung: Uschi Mayr)
  • Ökolog-Tag der Praxis-MS: Lösungen gesucht (Lietung: Birgit Stengg und Dietmar Skopek)

Programmfolder: HIER

 

    BNE-Kino 25.5.23 im Großen Hörsaal der PH TirolPlakat Der Waldmacher, Volker Schlöndorff

     








    
 

Projektpräsentationen der Studierenden 1   Projektpräsentationen der Studierenden 2 


    Praxis-VS: Umweltzeichentag 3

Aktionstage Klima.Wandel.Bildung. 2022

6. - 18. November 2022

Anlässlich der 27. Weltklimakonferenz in Scharm El-Scheich (Ägypten) fanden zum 2. Mal die Aktionstage Klima.Wandel.Bildung. statt.
In 4 KlimaSnacks wurden verschiedene Themen rund um die Probelmbereiche des Klimawandels beleuchtet:

Klima + Energie(sparen), Klima + Bildung, Klima + Gletscherveränderung, Klima + Psychologie der Verleugnung


Ein Highlight der Aktion  Klima + Dinner: das GU+BNE-Team kochte ein klimafreundliches Abendessen im DinnerClub Innsbruck - der Reinerlös  (ca. € 900,00) ging an ein Bildungsprojekt junge Frauen und gehörlose Jugendliche in einer massiv vom Klimawandel betroffenen Region in Marokko

 

 

   Programm, Beschreibung und Detailinformationen zur Aktion Klima.Wandel.Bildung 2022

 

  Nachlese zur Aktion Klima.Wandel.Bildung 2022

 

    1. Nachhaltigkeitswoche 2022

    19. - 25. Mai 2022

    Als eine Maßnahme im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Mai 2022 eine Nachhaltigkeitswoche mit Lehrveranstaltungen, Projektvorstellungen und verschiedenen Aktionen durchgeführt.

    Facts:

    • 5 bne.Snacks (1-2 UE) und ein Vertiefungsworkshop
    • Projekte mit Studierenden: Haushalt + Nachhaltigkeit; Nachhaltige Entwicklung und Bildung
    • Initiativen von Studierenden: Vom Gemüsebeet auf den Teller
    • Projekt Praxis-VS: Kinderrechte.Immer.Überall.
    • Projekt Praxis-MS: Der Wert des Wassers
    • QR-Kärtchen mit Ideen für ein Nachhaltiges Leben/Denken


    bne.Snack: Kinder! Lesen! Philosophieren! 23.5.22 | Bild: B. Hippacher

     

      Programm und Detailinformationen zu den bne.Snacks, Projekten und Initiativen

     

      Impuls-Kärtchen QR-Codes

    Aktionstage Klima.Wandel.Bildung 2021

    1. - 12. November 2021

    In der Zeit der 26. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Glasgow fand an der Pädagogischen Hochschule Tirol eine Aktion mit vielfältigen Impulsen rund um das Thema Klimawandel statt.

    Facts:

    • 9 KlimaSnacks je 1-2 UE (Online-Vorträge/Lesungen/Workshops zum Thema Klima)
    • 13 Refernt:innen
    • ca. 230 Teilnehmer:innen
    • Unterkzeichnung des Kooperationsvertrages zw. PH Tirol und dem CCCA
    • Ausstellung Klimabündnis: Briefe von Adelina
    • 1 Türchenkalender mit 12 Impulsen/ Ideen zum Klimaschutz


    Ausstellung: Briefe von Adelina, Klimabündnis Tirol | Bild: R. Mader

     

      Programm, Beschreibung und Detailinformationen zur Aktion Klima.Wandel.Bildung 2021

     

    Nachlesen - nachschauen - nachdenken:

      Nachlese zur Aktion Klima.Wandel.Bildung 2021


    Unsere Veranstaltungen und Aktionen richten sich an

    • Angehörige der Pädagogischen Hochschule Tirol (PHT)
    • Lehrer:innen (alle Schulen)
    • und Interessierte (aus Partnerinstitutionen, der Zivilgesellschaft)

    Netzwerke und Kooperationen

    Die Pädagogische Hochschule ist Mitglied folgender Netzwerke:

     

    BiNE Tirol Logo

    Das Netzwerk BiNE Tirol verbindet Personen aus Institutionen, die sich im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Tirol engagieren. Die Mitglieder treffen sich mehrmals im Jahr, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Projekte initiativ zu sein. Weitere Informationen zum Netzwerk und den Angeboten der Netzwerkmitglieder finden sich auf der Website www.netzwerkbinetirol.tsn.at


     

    Ökolog Logo

    ÖKOLOG ist ein österreichweites Netzwerk von Schulen und Hochschulen und ein Programm des Bildungsministeriums, das darauf abzielt, Schulen zu ermutigen und zu motivieren, im Bereich Umweltbildung aktiv zu werden. Nähere Informationen finden sich auf www.oekolog.at


    LeNa neztwerk Logo

    Das deutschsprachige Netzwerk Lehrer:innenbildung für nachhaltige Entwicklung ist eine Plattform für Austausch und gemeinsame Aktivitäten zur Weiterentwicklung von Lehrer:innenbildung im Sinne von Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Weitere Informationen auf www.netzwerk-lena.org

     


    UniNEtZ steht für Universitäten und Nachhaltige Entwicklungsziele. Es ist ein Projekt, das von der Allianz Nachhaltiger Universitäten initiiert wurde und bei dem die Partnerinstitutionen Patenschaften und - wie im Fall der PH Tirol - Mitwirkungen zu ausgewählten SDGs übernehmen. Ziele sind u.a. die Ausarbeitung eines Katalogs von Optionen, wie Österreich die SDGs umsetzen kann, die hochschulinterne Befassung mit den SDGs, die interdisziplinäre Vernetzung, die Interaktion mit Stakeholdern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.


    makingAchange ist ein Kooperationsprojekt zwischen Wissenschaft und Schule. Ziel ist es, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft zu leisten und die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Schule und im Alltag zu integieren. 

    Definition Nachhaltigkeit - Nachhaltige Entwicklung - Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)

    Wir verstehen Nachhaltigkeit als ein ethisches Ordnungs- und Handlungsprinzip, dem für die globale Suche nach einem zukunftsfähigen Gesellschaftsvertrag für das 21. Jahrhundert zentrale Bedeutung zukommt. Sein Gegenstand ist die unteilbare Verantwortung für die dauerhafte Sicherung ökologischer Tragfähigkeit, sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, wobei der Natur ein Eigenwert. Die gleichzeitige und systemisch integrierte Umsetzung dieser Standards soll weltweit menschenwürdige Lebensverhältnisse ermöglichen, die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Ressourcenbasis für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der heutigen und zukünftigen Generationen weltweit langfristig gewährleisten und 

    Eine Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung im Sinne der oben definierten Nachhaltigkeit.

     

    Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ist Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln (im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung) befähigt.

     

     Link zu den Qualitätskriterien von Bildungsangeboten im Sinne von BNE


     

    SDG17 - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

     

    Partnerschaften zur Erreichung der ZieleUm die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung erfolgreich umzusetzen, braucht es eine umfassende Finanzierungsbasis, eine funktionierende internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie ein gerechtes multilaterales Handelssystem. Darüber hinaus fordert SDG 17 die verstärkte Unterstützung von wirtschaftlich weniger schwächeren Ländern und hebt die Bedeutung der weltweiten. makroökonomischen Stabilität hervor.

     

    SDG 17 - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele im Detail

    Ziel 17. Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

    Finanzierung

    17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern

    17.2 Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen

    17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren

    17.4 Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern

    17.5 Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen

    Technologie

    17.6 Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung

    17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern

    17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern

    Kapazitätsaufbau

    17.9 Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation

    Handel

    17.10 Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha

    17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln

    17.12 Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen

    Systemische Fragen

    Politik- und institutionelle Kohärenz

    17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz

    17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern

    17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren

    Multi-Akteur-Partnerschaften

    17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen

    17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern

    Daten, Überwachung und Rechenschaft

    17.18 Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind

    17.19 Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen

    SDG 17 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 17 - Bericht 2022

     

    SDG16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

     

    Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

    In SDG 16 manifestiert sich die Absicht, friedliche und inklusive Gesellschaften zu schaffen, die auf der Achtung der Menschenrechte, dem Schutz der Schwächsten, der Rechtsstaatlichkeit und einer auf allen Ebenen verantwortungsvollen Staatsführung sowie auf partizipativen Strukturen basieren. Darüber hinaus fordert Ziel 16 die Verringerung aller Formen von Gewalt, die Beendigung von Folter und die Bekämpfung aller Formen organisierter Kriminalität.

     

     

     

    SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen im Detail

    Ziel 16. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

    16.1 Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern

    16.2 Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden

    16.3 Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten

    16.4 Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen

    16.5 Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren

    16.6 Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

    16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist

    16.8 Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken

    16.9 Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben

    16.10 Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften

    16.a Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern

    16.b Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen

    SDG 16 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 16 - Bericht 2022

     

    SDG15 - Leben an Land

     

    Leben an Land

    Ziel 15 fordert den Erhalt, die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Land-, Binnengewässer- und Bergökosystemen. Es geht dabei unter anderem um den Erhalt der für das Überleben der Menschen entscheidenden Artenvielfalt ebenso wie um die Beendigung der Entwaldung, Wiederaufforstung, Bekämpfung der Wüstenbildung oder die Beendigung von Wilderei und des Handels mit geschützten Pflanzen- und Tierarten.

     

    SDG 15 - Leben an Land im Detail

    Ziel 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

    15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten

    15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen

    15.3 Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine bodendegradationsneutrale Welt anstreben

    15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken

    15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern

    15.6 Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart

    15.7 Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen

    15.8 Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen

    15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen

    15.a Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen

    15.b Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung

    15.c Die weltweite Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einer nachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen

    SDG 15 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 15 - Bericht 2022

    SDG14 - Leben unter Wasser

     

    Leben unter Wasser

    Verschmutzung und Übernutzung der Ozeane bereiten zunehmend Probleme, beispielsweise in Bezug auf Gefährdung der Artenvielfalt, durch Versauerung der Meere und den zunehmenden Plastikmüll. Neben der industriellen Nutzung von Meeresressourcen setzen Klimawandel und wachsende Weltbevölkerung dieses Ökosystem immer mehr unter Druck. SDG 14 zielt auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen ab.

     

     

    SDG 14 - Leben unter Wasser im Detail

    Ziel 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

    In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den Klimawandel ist.

    14.1 Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern

    14.2 Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden

    14.3 Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen

    14.4 Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert

    14.5 Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten

    14.6 Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte. (Unter Berücksichtigung der laufenden Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation, der Entwicklungsagenda von Doha und des Mandats der Ministererklärung von Doha.)

    14.7 Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus

    14.a Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken

    14.b Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten

    14.c Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des Dokuments „Die Zukunft, die wir wollen“ hingewiesen wird

    SDG 14 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 14 - Bericht 2022

     

    SDG13 - Maßnahmen zum Klimaschutz

     

    Maßnahmen zum Klimaschutz

    Der Klimawandel stellt eine zentrale Herausforderung für nachhaltige Entwicklung dar. Mit SDG 13 soll die Verpflichtung aus der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen umgesetzt werden. Staaten sollen in ihrer Widerstands- und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen gestärkt und der Klimaschutz vorangetrieben werden. Das Ziel beinhaltet zudem eine bessere Aufklärung, Sensibilisierung und den Aufbau und die Verbesserung von Strukturen in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung.

     

    SDG 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz im Detail

    Ziel 13. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen*

    13.1 Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken

    13.2 Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen

    13.3 Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern

    13.a Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird

    13.b Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen

    SDG 13 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    SDG 13 - Bericht 2022

     

    SDG12 - Nachhaltige/r Konsum und Produktion

     

    Verantwortungsvolle Konsum- und ProduktionsmusterDie Weltbevölkerung verbraucht bereits jetzt mehr Ressourcen, als zur Verfügung stehen. Menschen im globalen Norden leben auf Kosten von Menschen im globalen Süden, auf Kosten der Umwelt und auf Kosten der Zukunft. Damit die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Tragfähigkeit der Ökosysteme stattfinden kann, muss die Art und Weise, wie unsere Gesellschaft Güter produziert und konsumiert, grundlegend verändert werden.  

    SDG 12 fordert die Umsetzung eines Programms für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster und fordert zu Handlungen auf allen Fronten auf: Einführung nachhaltiger Verfahren und einer Nachhaltigkeitsberichterstattung, Förderung nachhaltiger Beschaffungspraktiken, Entwicklung neuer Technologien, Förderung eines nachhaltigen Tourismus oder die Reduzierung von Müll etc.

     

    SDG 12 - Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster im Detail

    Ziel 12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

    12.1 Den Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster umsetzen, wobei alle Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, Maßnahmen ergreifen, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungsländer

    12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen

    12.3 Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern

    12.4 Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken

    12.5 Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern

    12.6 Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen

    12.7 In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten

    12.8 Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen

    12.a Die Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern unterstützen

    12.b Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige Entwicklung entwickeln und anwenden

    12.c Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden

    SDG 12 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache)

    Link zum SDG 12 - Bericht 2022

     

    SDG11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden

     

    Nachhaltige Städte und Gemeinden

    Die Urbanisierung gehört zu den bedeutendsten Entwicklungen im 21. Jahrhundert. Städte sind Hauptreiber lokaler und nationaler Wirtschaften und Drehscheiben des Wohlstands, aber auch verantwortlich für einen enormen ökologischen Fußabdruck. SDG 11 zielt darauf ab, Städte und andere Siedlungen so zu gestalten, dass sie mit einem Zugang zu grundlegenden Diensten, Energie, Wohnraum, Transportmitteln und öffentlichen Grünflächen allen Menschen Chancen bieten und gleichzeitig den Ressourcenverbrauch verringern und die Umweltauswirkungen reduzieren.

     

    SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden im Detail

    Ziel 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

    11.1 Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren

    11.2 Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen

    11.3 Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken

    11.4 Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur und -naturerbes verstärken

    11.5 Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen

    11.6 Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung

    11.7 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

    11.a Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen

    11.b Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne zur Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen beschließen und umsetzen, wesentlich erhöhen und gemäß dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen

    11.c Die am wenigsten entwickelten Länder unter anderem durch finanzielle und technische Hilfe beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Nutzung einheimischer Materialien unterstützen

    SDG 11 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache)

    Link zum SDG 11 - Bericht 2022

     

    SDG10 - Weniger Ungleichheiten

    Weniger UngleichheitenEs bestehen global gesehen beträchtliche Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Staaten, die eine nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung stark behindern. Im Rahmen von SDG 10 sollen Ungleichheiten aufgrund von Einkommen, Geschlecht, Alter, Behinderung, Rasse, Klasse, ethischer Zugehörigkeit, Religion verringert werden.

     

     

    SDG 10 - Weniger Ungleichheiten im Detail

    Ziel 10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

    10.1 Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten

    10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern

    10.3 Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht

    10.4 Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen

    10.5 Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken

    10.6 Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen

    10.7 Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik

    10.a Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden

    10.b Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen

    10.c Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen

    SDG 10 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 10 - Bericht 2022

     

    SDG9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur

     

    Industrie, Innovation und Infrastruktur

    SDG 9 bezweckt den Aufbau einer widerstandsfähigen und nachhaltigen Infrastruktur, die zu nachhaltiger Entwicklung und zum Wohle der Menschen beiträgt. Im Rahmen dieses Ziels wird beispielsweise eine integrative und nachhaltige Industrialisierung als zentrale Triebkraft für die Beseitigung von Armut und die Verbesserung der Lebensstandards aller Menschen gefordert. Darüber hinaus wird der Bedeutung von technologischem Fortschritt und Innovation beim Meistern sozialer, wirtschaftlicher und umweltbezogener Herausforderungen Rechnung getragen.

     

    SDG 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur im Detail

    Ziel 9. Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

    9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen

    9.2 Eine breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln

    9.3 Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, und ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen

    9.4 Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen

    9.5 Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen

    9.a Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den Entwicklungsländern durch eine verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung der afrikanischen Länder, der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern

    9.b Die einheimische Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern unterstützen, einschließlich durch Sicherstellung eines förderlichen politischen Umfelds, unter anderem für industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich

    9.c Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich erweitern sowie anstreben, in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen

     

    SDG 9 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 9 - Bericht 2022

     

    SDG8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

     

    Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

    SDG 8 hebt die Bedeutung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums sowie der Verfügbarkeit von menschenwürdigen Arbeitsplätzen für alle Menschen hervor. Mit dem Ziel wird die weltweite Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung ebenso gefordert wie die die Schaffung von Perspektiven für Jugendliche oder die Förderung von Unternehmertum.

     

     

    SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum im Detail

    Ziel 8. Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

    8.1 Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten

    8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren

    8.3 Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen

    8.4 Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen

    8.5 Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen

    8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern

    8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen

    8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern

    8.9 Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert

    8.10 Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern

    8.a Die im Rahmen der Handelshilfe gewährte Unterstützung für die Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch den Erweiterten integrierten Rahmenplan für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder

    8.b Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung erarbeiten und auf den Weg bringen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen

    SDG 8 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 8 - Bericht 2022

     

    SDG7 - Bezahlbare und saubere Energie

     

    Bezahlbare und saubere EnergieDer Zugang zu Energie ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung vieler Ziele im Bereich nachhaltiger Entwicklung, wie bspw. die Überwindung von Armut, die Verbesserung der Gesundheit oder den Ausbau des Bildungswesens. Da Energieverbrauch bereits jetzt einer der Haupttreiber des Klimawandels ist, zielt SDG 7 nicht nur darauf ab, allen Menschen Zugang zu modernen Energiedienstleistungen zu ermöglichen, sondern darüber hinaus die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu erhöhen.

     

    SDG 7 - Bezahlbare und saubere Energie im Detail

    Ziel 7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

    7.1 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern

    7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen

    7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln

    7.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern

    7.b Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen

    SDG 7 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 7 - Bericht 2022

     

    SDG6 - Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

    Sauberes Wasser

    SDG6 umfasst neben dem Zugang zu Trinkwasser, zu Sanitärversorgung und Hygiene weitere Unterziele zum Schutz und der Wiederherstellung von wasserverbundenen Ökosystemen (darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen).

     

     

    SDG 6 - Sauberes Wasser und Sanitärversorgung im Detail

    Ziel 6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

    6.1 Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen

    6.2 Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen

    6.3 Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern

    6.4 Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern

    6.5 Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit

    6.6 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen

    6.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologien

    6.b Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken

    SDG 6 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 6 - Bericht 2022

     

    SDG5 - Geschlechter-Gleichheit

    Geschlechter-GleichheitDie Ungleichheit zwischen den Geschlechtern hemmt eine nachhaltige Entwicklung. Ziel 5 fordert die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Mit dem Ziel soll erreicht werden, dass allen Formen von Gewalt und von diskriminierenden oder schädlichen Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich ein Ende gesetzt wird.

     

    SDG 5 - Geschlechtergleichheit im Detail

    Ziel 5. Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

    5.1 Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden

    5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen

    5.3 Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen

    5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen

    5.5 Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

    5.6 Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart

    5.a Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften

    5.b Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern

    5.c Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken

    SDG 5 - Bericht 2022 (nur in englischer Sprache verfügbar)

    Link zum SDG 5 - Bericht 2022

     

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